Gegenleistung für erbrachte Arbeit.
Klar ist: wer eine vertraglich geregelte Arbeitsleistung erbringt, dem steht als Gegenleistung vom Arbeitgeber ein Gehalt zu. Was in der Theorie simpel und unproblematisch klingt, birgt jedoch zahlreiche juristische Streitpunkte.
Neben der Höhe des Gehaltes und beispielsweise der korrekten Eingruppierung in Tarif- bzw. Lohngruppen streiten Arbeitnehmer und -geber über Gehaltsansprüche, die Richtigkeit von Lohnabrechnungen oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Auch etwaige „Sonderleistungen“, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen z.T. auf tarifvertraglicher Basis bezahlt werden. Häufig kommt es hier zu Problemen, auch neigen einige Arbeitgeber dazu, ihre Position auszunutzen, um dem Arbeitnehmer zustehende Leistungen nicht oder nur gekürzt auszubezahlen.
Wir helfen zügig und durchsetzungsstark und prüfen, welche Ansprüche Sie als Arbeitnehmer haben, wenn beispielsweise am Monatsende kein Lohn auf Ihrem Konto eingeht. Sprechen Sie unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg darauf an.
Probleme mit Lohn oder Gehalt?
- Haben Sie keinen oder einen zu geringen Lohn unter Tarifvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
- Hat Ihr Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Lohnkürzung vorgenommen?
- Denken Sie, dass Ihnen vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen nicht ausbezahlt wurden?
- Ist Ihr Arbeitgeber insolvent und Sie haben noch offene Lohnansprüche?
Ablauf und Betreuung
- Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Arbeitgeber
- Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
- Einhaltung von wichtigen Ausschluss- bzw. Verfallsfristen
- Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
- Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
- Auszahlung des geschuldeten Lohnes
- Sicherstellung künftig korrekter Lohnzahlungen
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
- Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
- Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
- Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermins innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen
Kosten und Gebühren
- Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
- Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
- Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
- Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten
- bei finanzieller Not ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich