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Voraussetzungen für den Werkvertrag

Voraussetzungen für den Werkvertrag

Damit ein Werkvertrag im Rahmen der Entsendung anerkannt werden kann und genehmigungsfähig ist, müssen Voraussetzungen erfüllt werden.

Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung.

Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer von im Ausland ansässigen Unternehmen zur Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland kann nur auf der Grundlage eines Werkvertrages erfolgen. Die Arbeitnehmerüberlassung, also die Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung nach dessen betrieblichen Erfordernissen, ist verboten

Daher wird von den zuständigen Behörden genau geprüft, was mit einem Werkvertrag erfüllt werden soll. So sind unter anderem folgende Kriterien zwingend einzuhalten:

  • Vereinbarung über die Erstellung eines konkreten Werkvorhabens
  • Eigenverantwortliche Organisation durch das ausländische Unternehmen
  • keine Einflussnahme durch den Auftraggeber
  • keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • Ergebnisbezogene Vergütung

Angesichts der Komplexität der Materie ist anzuraten, bereits frühzeitig vor Abschluss von Verträgen diese durch unsere erfahrenen Anwälte prüfen zu lassen. So kann geklärt werden, wie das gewünschte Ergebnis zügig erreicht werden kann. 

Ihr Ansprechpartner in Sachen Werkvertragsverfahren

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de