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Verkehrsunfall Anwalt Nürnberg

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall kann es zu unterschiedlichsten Streitigkeiten kommen. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

Ein Verkehrsunfall: Nun gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Es ist passiert: ein Verkehrsunfall – und mit ihm kommt die Panik. Dabei stellen sich nach einem Verkehrsunfall zunächst viele Fragen, die aufgrund der Aufregung schnell in den Hintergrund treten. Wichtig ist daher eine möglichst genaue Dokumentation des Unfalls, beispielsweise mit Fotos vom Unfallort und den Positionen der Fahrzeuge. 

Bitte benachrichtigen Sie grundsätzlich die Polizei. Nach einer polizeilichen Unfallaufnahme notieren Sie sich bitte das Aktenzeichen, sodass im Ernstfall Akteneinsicht genommen werden kann. Der Austausch der Personalien sowie der gegnerischen Versicherung darf ebenfalls nicht vergessen werden.

Notieren Sie sich zusätzlich Namen und Kontaktdaten von Unfallzeugen. 

Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten Sie nicht (am Unfallort) abgeben. Sie sind als Versicherter nämlich ohnehin nicht berechtigt, ohne Zustimmung Ihrer Versicherung eine Schuld ganz oder teilweise anzuerkennen, da dieser Anspruch von Gesetzes wegen auf die Versicherung übergeht. 

Für die weitere Abwicklung wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Schon im Rahmen einer Erstberatung klären wir Sie als Anwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg gerne über das weitere Verfahren auf.

Verwickelt in einen Verkehrsunfall? Jetzt heißt es handeln.

  • Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt und möchten Schadenersatz geltend machen?
  • Sie möchten Aufwendungsersatz für die Kosten eines Mietwagens geltend machen?
  • Sie möchten Nutzungsausfallentschädigung geltend machen?
  • Sie möchten die Kosten für die Einholung eines Kfz-Sachverständigengutachten geltend machen?
  • Sie benötigen rechtliche Hilfe bei der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall?
  • Sie wurden bei dem Verkehrsunfall verletzt?
  • Sie waren in ärztlicher Behandlung oder im Krankenhaus und möchten den Ersatz von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld geltend machen? 

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Gegebenenfalls Akteneinsicht bei der Polizei (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Kontaktaufnahme mit Verkehrsunfallverursacher und insbesondere dessen Haftpflichtversicherung
  • Beratung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mietwagen
  • Geltendmachung aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Umfassende Schadensabwicklung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen/Schmerzensgeldansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Dauer

  • Kurzfristige Beratung jederzeit möglich
  • Weitergehende Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt maßgeblich von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab, insbesondere der Beibringung der Schadendokumentation
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen  Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • außergerichtlich: Abrechnung nach dem RVG – hier dem Gegenstandswert
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen i.d.R. Kosten
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bzw. der Versicherung bei eindeutiger Haftungsverteilung

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht