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Visumsverfahren

Visumsverfahren

Nach Erhalt der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, ist das Visumsverfahren durchzuführen.

Werkvertragsarbeitnehmerkarte – Zustimmung zum Aufenthaltstitel

Sobald das Zustimmungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde, kann das Vorhaben endlich angegangen werden: Jedoch sind mit der Werkvertragsarbeitnehmerkarte zuvor die Visa für die Arbeitnehmer zu beantragen. Denn vor der Arbeitsaufnahme ist die Zustimmung zum Aufenthaltstitel bei der Agentur für Arbeit Stuttgart zu beantragen. Diese Karten werden dann für jeden Arbeitnehmer geprüft und von der Behörde erteilt. 

Diese gelten immer nur für die Ausführung eines Werkvertrages, grundsätzlich auf eine Betriebsstätte. Zeitlich wird diese für die voraussichtliche Dauer der Arbeiten zur Erfüllung des Werkvertrages erteilt. Hier gibt es Einschränkungen im Hinblick auf eine Höchstdauer der Tätigkeiten. Zudem gelten bei wiederholter Tätigkeit von Arbeitnehmern Höchstgrenzen in einem Zweijahreszeitraum. 

Nach Übersendung der Werkvertragsarbeitnehmerkarten müssen diese im Rahmen eines Visumsantrages bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden. Dies gewährleistet ein in der Regel zügiges Erteilungsverfahren. 

Das vorgenannt verkürzt dargestellte Verfahren ist aufwendig und komplex. Zudem kann es viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Klärung von Fragen und begleiten Sie, um eine möglichst zügige Umsetzung zu erreichen. 

Ihr Ansprechpartner in Sachen Werkvertragsverfahren

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de