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Untreue

Untreue

Untreue ist ein Vermögensdelikt und in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wir beraten Sie beim Vorwurf eines Untreuedelikts.

Die Vertretung durch einen Strafverteidiger ist uneingeschränkt empfehlenswert.

Wiederkehrend wird in der Presse über Untreuedelikte gesprochen, nicht zuletzt auch aufgrund medial wirksamer Urteile, die zahlreiche Entscheidungsträger bis hin zu Vorstandsvorsitzenden oder Aufsichtsratsmitgliedern in den Fokus der Aufmerksamkeit rückten. 

Der Straftatbestand der Untreue dient dem Schutz des Vermögens als Ganzes und erlebte in den vergangenen Jahre einen enormen Anstieg durch Intensivierung der Strafverfolgung bei den Staatsanwaltschaften.

Dabei ist festzustellen, dass der Straftatbestand der Untreue einer Vielzahl an Interpretationen und Auslegungen offensteht. Unternehmen müssen, um erfolgreich am Markt zu agieren, unternehmerische Risiken eingehen und diese unter Umständen auch mit Fremdkapital realisieren. Kommt es hierbei zu wirtschaftlichen Fehlentscheidungen, wird in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis das Strafrecht häufig missbraucht, um dieses zu kriminalisieren und zu sanktionieren. Entsprechend wichtig ist es, vom ersten Moment an den Sachverhalt genau zu prüfen und juristischen Rat zu suchen. 

Unser Fachanwalt für Strafrecht sowie unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfänglich und zeigen auf, welche Möglichkeiten sich im Zuge eines Untreuevorwurfs für Sie und Ihr Unternehmen ergeben. 

Risikodelikt Untreue.

  • Sind Sie vertraglich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Geschäftsführer einer GmbH?
  • Sind Sie gesetzlich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Betreuer oder Insolvenzverwalter?
  • Sind Sie geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH?
  • Fürchten Sie insofern aufgrund eines möglicherweise strafbaren Verhaltens die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung?
  • Ist bereits ein Strafverfahren wegen Untreue gegen Ihre Person eingeleitet worden?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit durch vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen und Herbeiführung eines Schadens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit durch Missbrauch der Ihrer Person eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten und Herbeiführung eines Schadens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH z.B. durch „ausplündernde“ Privatentnahmen
  • Sofern bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Person eingeleitet wurde: Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung von strafbarem Handeln
  • Verminderung des Risikos der persönlichen Haftung strafrechtlich und vermögensrechtlich
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Einstellung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder nach  Verständigung über einen Strafbefehl
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Prüfung der Rechtslage bei Vorliegen der relevanten Unterlagen innerhalb weniger Tage
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Verständigung über einen Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in der Regel nach einigen Wochen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für die Erstellung und Prüfung von Korrespondenz bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber Pauschalvereinbarungen an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Zumeist bietet sich jedoch auch hier eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber eine Pauschalvereinbarung an.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de
Benno B. Gürsoy

Benno B. Gürsoy

Rechtsanwalt -
Zulassung voraussichtl. April 2024
Tätigkeitsbeginn am 11. März 2024

+49 911 37 66 76-0
guersoy@gencer-coll.de