Untreue ist ein Vermögensdelikt und in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wir beraten Sie beim Vorwurf eines Untreuedelikts.
Wiederkehrend wird in der Presse über Untreuedelikte gesprochen, nicht zuletzt auch aufgrund medial wirksamer Urteile, die zahlreiche Entscheidungsträger bis hin zu Vorstandsvorsitzenden oder Aufsichtsratsmitgliedern in den Fokus der Aufmerksamkeit rückten.
Der Straftatbestand der Untreue dient dem Schutz des Vermögens als Ganzes und erlebte in den vergangenen Jahre einen enormen Anstieg durch Intensivierung der Strafverfolgung bei den Staatsanwaltschaften.
Dabei ist festzustellen, dass der Straftatbestand der Untreue einer Vielzahl an Interpretationen und Auslegungen offensteht. Unternehmen müssen, um erfolgreich am Markt zu agieren, unternehmerische Risiken eingehen und diese unter Umständen auch mit Fremdkapital realisieren. Kommt es hierbei zu wirtschaftlichen Fehlentscheidungen, wird in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis das Strafrecht häufig missbraucht, um dieses zu kriminalisieren und zu sanktionieren. Entsprechend wichtig ist es, vom ersten Moment an den Sachverhalt genau zu prüfen und juristischen Rat zu suchen.
Unser Fachanwalt für Strafrecht sowie unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfänglich und zeigen auf, welche Möglichkeiten sich im Zuge eines Untreuevorwurfs für Sie und Ihr Unternehmen ergeben.
Rechtsanwalt -
Zulassung voraussichtl. April 2024
Tätigkeitsbeginn am 11. März 2024