Grundsätzlich endet der wechselseitige Unterhaltsanspruch mit der Scheidung. Es gibt jedoch viele Ausnahmen vom Grundsatz der Eigenverantwortung, die wir individuell prüfen können.
Scheitert eine Ehe, ist neben den emotionalen Belastungen auch mit weitreichenden finanziellen Folgen für die Beteiligten zu rechnen. Eine der zentralen Folgen ist der sogenannte Ehegattenunterhalt, um den häufig erbittert gekämpft wird. Dabei drehen sich die Fragen in der Regel um die Voraussetzungen für den Ehegattenunterhalt sowie die Höhe des Unterhaltsanspruchs. Ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht nur gemäß der jeweiligen Leistungsfähigkeit. Hierfür sind abhängig von der Lebenssituation äußerst komplexe Berechnungen notwendig.
So muss beim Ehegattenunterhalt zunächst zwischen dem sogenannten Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden werden. Beide Unterhaltsleistungen unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und beide müssen unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
Während des Trennungsjahres gilt zunächst in der Regel Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Ehegatten sind so während des Trennungsjahres nicht verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen, wenn sie dies während der Ehe auch nicht getan haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt dann grundsätzlich die Erwerbsobliegenheit, welche die Verpflichtung bezeichnet, einer beruflichen Beschäftigung nachzukommen.
Alsdann stellt sich nach erfolgter Scheidung die Frage nach Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich endet mit der Scheidung jeglicher Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für den ehemaligen Lebenspartner kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden, beispielsweise durch Faktoren, die den eigenen Erwerb erschweren oder unmöglich machen, wie Krankheit, Kinderbetreuung oder Alter.
Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren ist der vermögende Ehepartner häufig zu Zugeständnissen bereit, um finanzielle Risiken möglichst gering zu halten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht in Nürnberg unterstützen Sie in diesem sensiblen Thema, beraten beispielsweise über die Höhe eines etwaigen Unterhalts und schätzen realistisch ein, was Ihnen zusteht und im Ernstfall gerichtlich durchsetzbar wäre.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht