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Liquidation von Gesellschaften

Liquidation von Gesellschaften

Die Liquidation einer Gesellschaft ist ebenso wie die Gründung an eine Vielzahl bestimmter Formalien gebunden. Wir beraten Sie auch zu diesem Schritt Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. 

Rechtliche Schritte auf dem Weg zur Gesellschaftsbeendigung.

Wenn es nicht mehr weitergeht, ist guter Rat gefragt. Soll der Betrieb einer Gesellschaft eingestellt werden, stellt sich die Frage der Abwicklung der Gesellschaft. Ganz grundsätzlich verläuft eine Liquidation bei allen Gesellschaftsformen ähnlich ab – nämlich in drei Phasen: Auflösung, Liquidation und Beendigung der Gesellschaft. 

Zunächst muss die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden, bei Alleinunternehmern ist der Gründer als einziger Gesellschafter dazu befugt. Bei Personengesellschaften müsste die Auflösung z.B. mit einer Abstimmung (in der Regel Dreiviertel-Mehrheit) beschlossen werden. Wir beraten Sie, so dass keine formellen Fehler zum Fallstrick werden.

Mit der Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft noch nicht vollendet. Vielmehr schließt sich an die Phase der Auflösung die Liquidation an, die im Kern das Ziel verfolgt, Gläubigerforderungen zu befriedigen, verbleibendes Vermögen unter Gesellschaftern zu verteilen und die Gesellschaft aus dem Handelsregister zu löschen. 

Sind die erforderlichen Abwicklungsmaßnahmen erledigt, ist die Liquidation beendet. Es gilt nun, eine Schlussrechnung zu stellen, erst darauf kann die Beendigung der Abwicklung beim Handelsregister angemeldet werden. Mit der Löschung aus dem Handelsregister ist die Gesellschaft beendet. 

Diese stark vereinfachte Darstellung eines klassischen Ablaufs einer Gesellschaftsbeendigung birgt natürlich zahlreiche formelle wie gesetzliche Bestimmungen. Es gilt eine Vielzahl von Schritten zu befolgen, die auch Stolperfallen beherbergen.

Um Fehler mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden (beispielsweise persönliche Haftung der Liquidatoren), ist es ratsam, bereits zur Vorbereitung der Liquidation fachkundige Unterstützer einzubinden. Wir stehen Ihnen bei der Liquidation Ihres Unternehmens zur Seite – jederzeit und engagiert. 

 

Ihre Ansprechpartner in Sachen Gesellschaftsrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de
Benno B. Gürsoy

Benno B. Gürsoy

Rechtsanwalt -
Zulassung voraussichtl. April 2024
Tätigkeitsbeginn am 11. März 2024

+49 911 37 66 76-0
guersoy@gencer-coll.de