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Honorare für Rechtsanwälte

Honorare für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte bestimmen die Vergütung für ihre Dienstleistungen nicht immer frei. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Selbstverständlich informieren wir Sie über die Höhe des voraussichtlichen Anwaltshonorars bzw. das voraussichtliche Prozesskostenrisiko im Rahmen des Erstgesprächs.

Dabei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen den folgenden juristischen Dienstleistungen:

Kosten für Rechtsberatung

Sie wünschen eine anwaltliche Erstberatung, um die Erfolgsaussichten in einer Rechtsangelegenheit fachlich einschätzen zu lassen? Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert sowie dem Arbeitsaufwand bzw. Schwierigkeitsgrad. Für Verbraucher ist diese auf einen maximalen Betrag von € 190,00 zzgl. MwSt. (somit € 226,10) begrenzt. Zum Vorteil des Mandanten wird das Honorar für die Erstberatung im Falle der weiteren Beauftragung auf die später anfallenden Vergütungen voll angerechnet.

außergerichtliche Kosten

Bei außergerichtlicher Tätigkeit im Zivilrecht, richtet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühren bei Abrechnung gemäß RVG nach dem Streitwert. So z. B. im Fall einer Forderung nach dem streitigen Zahlungsanspruch. Für das außergerichtliche Betreiben wird eine Geschäftsgebühr, bei Einigung mit der Gegenseite eine Einigungsgebühr berechnet.

Für anderweitige Tätigkeiten, in denen ein „Streitwert“ schwer auszumachen ist, z.B. die individuelle Gestaltung von Verträgen oder der rechtliche Beistand bei ausführlicheren Sachverhalten, bietet sich die Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung an.

Dies kommt im Falle einer Prozessvertretung auf Sie zu.

Kosten für die Prozessvertretung

Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit werden in der Regel Honorare nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem RVG fällig. Diese sollen nachstehend grundsätzlich erläutert werden. Selbstverständlich kann diese Übersicht eine eingehende Erläuterung und Beratung im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Verfahrensgebühr
In zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht entsteht eine Verfahrensgebühr für die gerichtliche Vertretung sowie die Einreichung von Schriftsätzen. Für die Wahrnehmung der Gerichtstermine durch den Anwalt fällt eine Terminsgebühr an. Im Fall einer Einigung mit der Gegenseite vor Gericht, kann zudem noch eine Vergleichsgebühr anfallen.

Gebühren bei Strafverfahren
Für Strafverfahren sieht der Gesetzgeber im RVG sogenannte Rahmengebühren vor, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber richten. Neben einer Grundgebühr für die Einarbeitung in den Rechtsfall und einer Verfahrensgebühr für das Betreiben des Falles ist die Teilnahme des Anwalts an gerichtlichen Terminen durch Terminsgebühren abzugelten.

Häufig bietet es sich bei der Verteidigung in Strafverfahren jedoch – auch zur Kostentransparenz – an, vorab eine Vergütungsvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte zu schließen.

Übrigens: Rechtsschutzversicherungen helfen Ihnen, die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites abzumildern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Sachgebiete in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beispielsweise Scheidungen (nur die Beratung wird gedeckt), Abwehr von Schadenersatzforderungen sowie Ansprüche aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit übernimmt.