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Abfindung

Abfindung

Viele Arbeitnehmer versuchen, nach einer Kündigung eine Abfindung zu erlangen. Wir erläutern die Möglichkeiten und vertreten Sie bei allen Fragestellungen im Bereich Abfindung.

Ein Anspruch besteht nicht immer.

Möchten oder müssen Sie einen Arbeitnehmer entlassen und möchten vorab etwaige Abfindungsansprüche prüfen lassen? Viele Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, rechtliche Vorschriften sowie die Rechtsprechung regionaler Gerichte nehmen dabei Einfluss auf Anspruch und Höhe einer Abfindung. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung von Abfindungen sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und -nehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung, die dem Arbeitnehmer als finanzielle Entschädigung für den Jobverlust die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern soll. So zahlen Arbeitgeber diese grundsätzlich freiwillig, wenn sie nicht bereits in Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschrieben ist. Dabei ist die Höhe der Abfindung individuell und wird zwischen den Parteien ausgehandelt.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungen besteht zwar nur eingeschränkt, zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren eignen sie sich jedoch gut, um sich im Guten von seinem Arbeitnehmer zu trennen und um finanzielle Risiken möglichst gering zu halten. 

Als Arbeitgeber beraten wir Sie umfassend in allen Thematiken des Arbeitsrechts, unter anderem zu Abfindungen. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, außergerichtliche Lösungen zu erreichen und sich gütlich mit Ihrem Arbeitnehmer zu einigen. Sprechen Sie uns an!

Gütliche Einigung trotz Kündigung.

  • Möchten Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung bzw. eine Änderungskündigung aussprechen?
  • Möchten Sie sich vorher gütlich mit Ihrem Arbeitsvertragspartner einigen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung im Gegenzug zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Entwerfen eines Aufhebungsvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines kostenaufwändigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unter gleichzeitiger Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen
  • Rasche Beendigung der Rechtsunsicherheit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Aufhebungsvertrages möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht