Viele Arbeitnehmer versuchen, nach einer Kündigung eine Abfindung zu erlangen. Wir erläutern die Möglichkeiten und vertreten Sie bei allen Fragestellungen im Bereich Abfindung.
Möchten oder müssen Sie einen Arbeitnehmer entlassen und möchten vorab etwaige Abfindungsansprüche prüfen lassen? Viele Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, rechtliche Vorschriften sowie die Rechtsprechung regionaler Gerichte nehmen dabei Einfluss auf Anspruch und Höhe einer Abfindung. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung von Abfindungen sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und -nehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung, die dem Arbeitnehmer als finanzielle Entschädigung für den Jobverlust die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern soll. So zahlen Arbeitgeber diese grundsätzlich freiwillig, wenn sie nicht bereits in Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschrieben ist. Dabei ist die Höhe der Abfindung individuell und wird zwischen den Parteien ausgehandelt.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungen besteht zwar nur eingeschränkt, zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren eignen sie sich jedoch gut, um sich im Guten von seinem Arbeitnehmer zu trennen und um finanzielle Risiken möglichst gering zu halten.
Als Arbeitgeber beraten wir Sie umfassend in allen Thematiken des Arbeitsrechts, unter anderem zu Abfindungen. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen, außergerichtliche Lösungen zu erreichen und sich gütlich mit Ihrem Arbeitnehmer zu einigen. Sprechen Sie uns an!