Unternehmensverkäufe bergen für Verkäufer und Käufer enorme Risiken und müssen daher umfassend und systematisch vorbereitet werden. Wir helfen.
Ein unternehmerischer Lebenszyklus sieht Wachstum vor, welcher auch durch Unternehmenskäufe bzw. Mergers & Acquisitions (M&A) realisiert wird. In Deutschland unterliegen sowohl der Unternehmenskauf wie auch der -verkauf spezialgesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.
Qualifizierte und auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsexperten können bei einem Unternehmenskauf oder einer Unternehmensveräußerung den entscheidenden Unterschied ausmachen – allen voran im Hinblick auf die Ausgestaltung einer bedarfsgerechte Transaktionsstruktur.
Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei den folgenden Aufgabenfeldern eines Unternehmenskaufes bzw. -verkaufes:
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater beraten und vertreten Sie sowohl auf Verkäufer- wie auch auf Käuferseite in den wichtigsten Fragen des Unternehmenskaufes bzw. -verkaufes.
Als breit aufgestelltes Team mit tiefgreifenden Kenntnissen und Erfahrungen sowohl gesellschafts-, zivil-, arbeits- und steuerrechtlicher Fragen, können wir Sie in diesem komplexen Bereich ideal beraten.