Wir vertreten Sie dabei sowohl bei außergerichtlichen Steuerstreitverfahren als auch bei gerichtlichen Steuerstreitverfahren vor den Finanzgerichten.
Auch bei steuerrechtlichen Angelegenheiten genießen Sie den Kraft des Grundgesetzes geltenden Rechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen. Dabei vertreten Sie sowohl bei außergerichtlichen Steuerstreitverfahren (also bei „Einsprüchen“) als auch bei gerichtlichen Steuerstreitverfahren durch alle Instanzen. Lassen Sie sich durch unsere im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälte sowie unsere Steuerberater unterstützen.
Außergerichtliches Steuerstreitverfahren
Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Überprüfung aller behördlichen Maßnahmen und Handlungen. Das Steuerstreitverfahren wird in der Regel mit einem Einspruch gegen die betreffende Maßnahme (z. B. einen Steuerbescheid) eingeleitet.
In der Regel wird der zuständige Sachbearbeiter die Angelegenheit selbst erneut überprüfen und ggf. die betreffende Entscheidung korrigieren. Bei komplexeren Fällen werden auf Seiten der Finanzbehörden sog. Rechtsbehelfsstellen (RBST) tätig. Sollte auch die RBST die ursprüngliche Entscheidung der Finanzbehörde bestätigen, ist ein gerichtliches Steuerstreitverfahren notwendig.
Gerichtliches Steuerstreitverfahren
Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, besteht die Möglichkeit dagegen den Rechtsweg einzuschlagen – mithin zu klagen. Die Klage gegen Entscheidungen der Finanzämter erfolgt vor dem jeweils zuständigen Finanzgericht.
Bei Problemfällen unterstützen wir sie gerne bei der Überprüfung von Steuerbescheiden, bewerten die Erfolgsaussichten einer Klage und leiten diese ggf. ein.
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)