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Vorwurf der Scheinehe

Vorwurf der Scheinehe

Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, die nicht zum Zweck einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft geschlossen wurde, sondern ausschließlich den rechtlichen Vorteilen einer Eheschließung dient. Wir unterstützen Sie, sollten Sie sich dem Vorwurf einer Scheinehe ausgesetzt sehen. 

Wem eine Scheinehe vorgeworfen wird, sollte schnell handeln.

Ob aus Liebe oder steuerlichen Vorteilen: geheiratet wird aus den unterschiedlichsten Gründen. Was für viele der schönste Tag im Leben sein soll, wird in Deutschland dann strafrechtlich relevant, wenn die Ehe einzig und allein dem Erschleichen eines Aufenthaltstitels, also der Realisierung des Aufenthaltswunsches dient. Dies ist strafbar und bringt Konsequenzen mit sich.

Auch bei einer sogenannten Scheinehe treten beide Parteien vor einen Standesbeamten und geben sich das Ja-Wort. Mindestens einer der beiden Partner beabsichtigt jedoch lediglich, eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Heirat zu erhalten, entsprechend häufig werden Scheinehen zwischen Ausländern und Deutschen geschlossen. 

Steht der Vorwurf einer Scheinehe im Raum, prüfen die Sachbearbeiter beispielsweise der Ausländerbehörde den Sachverhalt. Es droht der Entzug der Aufenthaltserlaubnis.

Befürchten Sie, dass Sie des Führens einer Scheinehe bezichtigt werden, suchen Sie sich umgehend juristischen Rat durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Auch sollten Sie alles speichern und dokumentieren, was das Gegenteil beweisen könnte, im Zweifelsfall liegt die Beweislast nämlich bei den beschuldigten Ehegatten.

Steht der Vorwurf einer Scheinehe im Raum?

  • Werden Sie beschuldigt, eine „Scheinehe“ zu führen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 92 a AuslG gegen Sie zugelassen?
  • Ist Ihnen ein Aufenthaltstitel entzogen worden?
  • Befürchten Sie, ausgewiesen bzw. abgeschoben zu werden?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung beim Vorwurf einer Scheinehe

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht