Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, die nicht zum Zweck einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft geschlossen wurde, sondern ausschließlich den rechtlichen Vorteilen einer Eheschließung dient. Wir unterstützen Sie, sollten Sie sich dem Vorwurf einer Scheinehe ausgesetzt sehen.
Ob aus Liebe oder steuerlichen Vorteilen: geheiratet wird aus den unterschiedlichsten Gründen. Was für viele der schönste Tag im Leben sein soll, wird in Deutschland dann strafrechtlich relevant, wenn die Ehe einzig und allein dem Erschleichen eines Aufenthaltstitels, also der Realisierung des Aufenthaltswunsches dient. Dies ist strafbar und bringt Konsequenzen mit sich.
Auch bei einer sogenannten Scheinehe treten beide Parteien vor einen Standesbeamten und geben sich das Ja-Wort. Mindestens einer der beiden Partner beabsichtigt jedoch lediglich, eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Heirat zu erhalten, entsprechend häufig werden Scheinehen zwischen Ausländern und Deutschen geschlossen.
Steht der Vorwurf einer Scheinehe im Raum, prüfen die Sachbearbeiter beispielsweise der Ausländerbehörde den Sachverhalt. Es droht der Entzug der Aufenthaltserlaubnis.
Befürchten Sie, dass Sie des Führens einer Scheinehe bezichtigt werden, suchen Sie sich umgehend juristischen Rat durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Auch sollten Sie alles speichern und dokumentieren, was das Gegenteil beweisen könnte, im Zweifelsfall liegt die Beweislast nämlich bei den beschuldigten Ehegatten.