Internetkriminalität, auch Cyberkriminalität oder „Cyber Crime“ genannt, beschreibt kriminelle Aktivitäten, die sich im Internet abspielen bzw. mittels des Internets durchgeführt werden.
Kriminelles Handeln im World Wide Web nimmt immer mehr zu, da auch immer mehr Bereiche des privaten Lebens vernetzt sind. In diesen Zeiten und der zunehmenden Verfolgbarkeit Ihrer „digitalen Spuren“ gibt es viele Methoden, die von Ermittlungsbehörden eingesetzt werden, um Straftaten aufzuklären. Oft sind aber weder die Ermittlungsbehörden, noch die Gerichte in der Lage, mit den komplexen technischen Zusammenhängen umzugehen oder diese korrekt zu analysieren.
Die Bandbreite der Cyberkriminalität umfasst dabei unter anderem Delikte im Bereich der organisierten Kriminalität, der Infektion/Manipulation von EDV-System mit Viren oder anderer schädlicher Software, Identitätsdiebstahl (Phishing), Filesharing, Handel mit Waffen und Rauschgift, Verbreitung von Kinderpornografie und vieler weiterer Straftaten.
Im Bereich der IT- oder Internetkriminalität kommt es für eine effektive und erfolgversprechende Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht nicht nur auf juristische Fachkompetenzen, sondern auch auf technisches Verständnis sowie Kenntnisse der Infrastruktur des Tatortes Internet an. Wenn Sie von Ermittlungen betroffen sind, können wir die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme überprüfen, um die Aussagekraft solcher Erkenntnisse zu bewerten.
Die Kanzlei gençer & coll. verfügt mit dem Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer über entsprechende Kenntnis und Erfahrung im Computer- bzw. Internetstrafrecht. Schalten Sie uns ein, wenn Sie in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten – am besten, bevor Sie Ihre Aussage machen. Wir prüfen die Möglichkeiten, die sich für Sie ergeben.