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Erbvertrag

Erbvertrag

Ein Erbvertrag hilft dabei, frühzeitig den Nachlass zu regeln. Mit dem Thema Erbvertrag sollte man sich nicht erst auseinandersetzen, wenn der Tod des Erblassers eingetreten ist. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie für eine optimale Gestaltung Ihres Nachlasses.

Ein Erbvertrag regelt den Nachlass.

Jährlich werden nach Schätzungen in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Angesichts wachsender Vermögenswerte wird es immer wichtiger, das Erbe rechtssicher zu regeln. Dabei sollten sich Erblasser nicht ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Ein durch einen entsprechend erprobten Anwalt aufgesetzter Erbvertrag kann dabei unterstützen, ein in Ihrem Sinne gerechtes Erbe zu gewährleisten, sowie Erbstreitigkeiten und unnötige Belastungen der Erben mit erbschaftssteuerrechtlichen Problemstellungen zu vermeiden. 

Ein Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, die mit Bindungswirkung versehen ist. Im Unterschied zum Testament kann dieser in der Regel nicht einseitig widerrufen werden, sondern ist für alle Beteiligten bindend. Der Erbvertrag kann bestimmte Erben vorsehen sowie Vermächtnisse regeln. Vor allem – aber nicht ausschließlich – kann ein solcher Vertrag bei unverheirateten Paaren Sinn ergeben. 

Aufgrund der weitreichenden Bindung gelten beim Erbvertrag – im Gegensatz zum Testament, welches sogar handschriftlich erstellt werden darf – bei der rechtssicheren Erstellung von Erbverträgen besondere rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise die Beurkundung durch einen Notar. Die im Gesetzestext hierzu niedergeschriebenen Formvorschriften wie Anwesenheit beider Vertragsparteien bei Abschluss des Erbvertrages sowie persönlicher Abschluss des Vertrages durch den Erblasser sind zwingend einzuhalten, um die Wirksamkeit des Erbvertrages zu sichern. Hier ist es sinnvoll, sich juristische Unterstützung ins Boot zu holen. 

Unsere Anwälte für Erbrecht in Nürnberg unterstützen Sie bei der Ausgestaltung eines Erbvertrags, informieren Sie darüber, wann diese Form der Nachlassregelung sinnvoll ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für Ihren Nachlass ergeben. 

Fragen, die mit einem Erbvertrag beantwortet werden können.

  • Sie sind nicht miteinander verheiratet und möchten dennoch ein gemeinschaftliches, gegenseitig bindendes Testament errichten?
  • Sie leben in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und möchten sich gegenseitig bindend als Erben einsetzen?
  • Sie haben bereits einen Erbvertrag mit Ihrem Ehepartner geschlossen und möchten von diesem zurücktreten bzw. wegen Trennung anfechten?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Formulierung eines Erbvertrages, der die einzelnen Bedürfnisse und individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt
  • Überprüfung des vorhandenen Erbvertrages dahingehend, ob ein Rücktrittsrecht vertraglich vorbehalten wurde, oder ob anderweitige Gründe zur wirksamen Anfechtung vorliegen
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Erbvertrages, bzw. des Rücktrittes vom ihm

Ziel und Erfolgsaussichten

  • beispielhaft Vereinbarung gegenseitig verpflichtender und rechtlich bindender Verfügungen, sowie gegenseitige Einsetzung als Alleinerben (sog. "Berliner Testament")
  • Bestimmung der Erfolge und Verteilung des Nachlasses abweichend von den gesetzlichen Regelungen 
  • Einbeziehung nahestehender, nicht verwandter Personen mittels Vermächtnisses
  • Einschränkung/Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten der Erben über den Nachlass

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Erbvertrages möglich
  • Nach Abschluss der Vereinbarungen notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Begrenzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht