Rechtsanwälte und Steuerberater gençer & coll. - Regional präsent und international kompetent.
Seit 1998 beraten und vertreten die Rechtsanwälte und Fachanwälte in unserer Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine in sämtlichen Rechtsangelegenheiten sowie im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung in Nürnberg, Berlin, Erlangen, Istanbul und Antalya.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg.
Unsere Erfahrungen und das breit aufgestellte Portfolio unserer Anwaltskanzlei in Nürnberg ermöglichen uns dabei eine qualifizierte Betreuung in nahezu allen Rechtsgebieten: für jeden spezifischen Fall steht Ihnen bei gençer & coll. der richtige Anwalt für eine professionelle und zügige Lösung Ihres Anliegens zur Verfügung.
Unsere Mandanten stehen bei uns an erster Stelle: Offenheit und Ehrlichkeit sind uns in der Kommunikation enorm wichtig und bilden die Basis für gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Wir unterstützen bei privaten wie beruflichen Herausforderungen und legen besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Kompetent, erfahren, vorausschauend.
Unsere fachkundigen Juristen und Rechtsanwälte begleiten Sie in Konflikten und bei Rechtsproblemen, sowie in jeder Situation, in der es kompetenter juristischer Unterstützung bedarf. Mit der nötigen Portion an Überzeugungskraft und Sensibilität setzen sich unsere Anwälte für Ihr Recht ein – vorausschauend, engagiert und mit strategischem Geschick. Dabei pflegen wir einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten und behandeln jeden Fall diskret und mit entsprechender Entschiedenheit. Wo immer möglich, versuchen wir Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.

Anwalt in Nürnberg mit internationaler Ausrichtung.
Das internationale Profil unserer Anwaltskanzlei erlaubt es uns, über Ländergrenzen hinweg zu agieren. Mit zwanzig Mitarbeitern aus verschiedenen Nationen sprechen wir auch Ihre Sprache. Neben unserem Stammsitz im Herzen von Nürnberg und unseren Zweigniederlassungen in Berlin und Erlangen sind wir in der Türkei in Istanbul und Antalya auch international gut vertreten. Profitieren Sie von unserer Expertise und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt aus unserem Team.
Rechtsanwalt für Privatpersonen
Wir bieten kompetenten Rechtsbeistand sowie interdisziplinäre Leistungen im Bereich Übersetzungen, Dolmetschen und Steuerberatung. Überzeugen Sie sich von unserem Portfolio.

Verbraucherschutz für Urlauber
Sie haben im Urlaub einen Teppich oder Schmuck überteuert gekauft? Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Verbraucherschutz beraten.

Strafrecht
Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg beraten Sie unbefangen und diskret.

Migrationsrecht
Sie benötigen Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Themen oder der Arbeitsmigration? Sprechen Sie mit unseren erfahrenen Anwälten.

Familienrecht
Ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche: unsere Rechtsanwältin für Familienrecht unterstützt Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Rechtsanwalt für Unternehmen
Wir beraten als Kanzlei in Nürnberg, Berlin, Erlangen und der Türkei Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich arbeitende Mandanten in sämtlichen Rechtsangelegenheiten sowie mit Unternehmensberatung und Dolmetscherdienstleistungen

Gesellschaftsrecht
Wir betreuen Sie als Anwalt, wenn es um deutsches und internationales Gesellschaftsrecht geht – in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern.

Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir unterstützen Sie in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten. Juristische und betriebswirtschaftliche Expertise aus einer Hand.

Steuerberatung
Unser interdisziplinär aufgestelltes Team aus Steuerberatern in Nürnberg bietet Ihnen eine optimale Betreuung in allen steuerrechtlichen Fragen.

Übersetzung
Ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche: unsere Rechtsanwältin für Familienrecht unterstützt Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
FAQs
Ja, das ist möglich und sogar wichtig. Um einschätzen zu können, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können, ist eine unverbindliche telefonische Anfrage sinnvoll.
Sollten wir Sie unterstützen können, erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch beim für Ihr Problem zuständigen Rechtsanwalt in Nürnberg oder an einem unserer anderen Standorte. Über die entstehenden Kosten einer Rechtsberatung geben wir Ihnen ausdrücklich vorher Bescheid.
Unsere Mandanten werden grundsätzlich ausdrücklich über unser Honorar, z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen und ggf. zu erwartende Kostenrisiken durch uns aufgeklärt. Sobald eine rechtliche Beratung zu einem individuellen Rechtsproblem erfolgt, ist diese kostenpflichtig, hier werden durch unsere Kanzlei im Rahmen eines persönlichen Erstberatungsgesprächs für Privatpersonen eine Pauschale von bis zu 190,00 EUR zzgl. MwSt., mithin 226,10 EUR angesetzt.
Im Rahmen von außergerichtlicher Beratung arbeiten wir mit Kostenvoranschlägen auf Stundensatzbasis oder pauschalen Vereinbarungen. Im Übrigen werden Kosten nach dem Streitwert entsprechend dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Leider ist es uns nicht möglich, rechtliche individuelle Einzelfallberatung unentgeltlich durchzuführen. Auch ein noch so kurz erscheinender Sachverhalt muss sorgsam recherchiert und rechtlich sauber eingeordnet werden, weshalb eine Einschätzung oder Beantwortung von Einzelfragen nicht möglich ist.
Eine unentgeltliche Rechtsberatung ist Anwälten zudem nicht gestattet, da wir für erteilte Auskünfte natürlich auch haften.
In vielen Fällen ist ein Anwalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere gegenüber Behörden soll jeder seine Angelegenheiten grundsätzlich erst einmal selbst regeln können.
Jedoch haben einzelne Handlungen für den Laien oft unvorhersehbare Folgen, z.B. bei außergerichtlichen Forderungen, bei Verträgen, die abgeschlossen werden sollen oder bereits abgeschlossen wurden, sowie bei Streitigkeiten über Vertragsregelungen. Hier kann ein Anwalt, welcher in dem jeweiligen Rechtsgebiet über Erfahrung verfügt, helfen, Ratschläge erteilen und Alternativen aufzeigen.
Eine Pflicht einen Anwalt einzuschalten gibt es z.B. im Zivilrecht bei Gerichtsverfahren, die vor dem Landgericht oder einer höheren Instanz stattfinden, in Familienstreitsachen auch bereits vor dem Amtsgericht. Hier können Sie ohne Anwalt keine Erklärungen abgeben, diese dürfen durch das Gericht nicht berücksichtigt werden. Auch hierüber informieren wir im Rahmen von Erstberatungen.
Um eine möglichst genaue Einschätzung geben zu können, benötigen wir von Ihnen möglichst sämtliche zu Ihrem Fall vorliegende Unterlagen. Was wichtig ist, teilen wir Ihnen anhand Ihrer Anfrage im Rahmen der Vereinbarung des Termins zur Erstberatung in Nürnberg mit.
Was Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt, ist abhängig vom versicherten Leistungsbereich. So kann z.B. ein reiner Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden, oder ein umfangreiches Rechtsschutzpaket, z.B. als Arbeitnehmer und Eigentümer oder Vermieter. Einige Rechtsgebiete sind nicht versicherbar, so sind im Strafrecht beispielsweise Vorsatzstraftaten nicht versichert.
Welches Risiko versichert ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Dies erfahren Sie, soweit Ihnen eine Einordnung schwer möglich ist, in der Regel auch durch einen Anruf bei Ihrer Versicherung unter Nennung Ihrer Versicherungsnummer. Beachten Sie bitte, dass Sie nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB), die allen Rechtsschutzversicherungsverträge zu Grunde liegen, die freie Anwaltswahl haben und nicht an eine ggf. ausgesprochene Empfehlung eines bestimmten Anwaltes oder einer Kanzlei gebunden sind.
Sollten hier Unklarheiten bestehen, kann auch eine Anfrage durch die Kanzlei erfolgen.
Eine Erstberatung dient dazu, eine grundsätzliche Einschätzung eines Lebenssachverhaltes zu erhalten. Eine Erstberatung erfolgt stets mündlich und umfasst nicht die weitere Detailprüfung von Unterlagen oder die schriftliche Stellungnahme und Einschätzung hierzu.
Selbstverständlich ist die Erstellung von Rechtsgutachten oder schriftlichen Stellungnahmen zu Fragenkatalogen oder Sachverhalten durch unsere Kanzlei möglich. Hierfür bietet es sich jedoch an, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die anhand des Aufwandes pauschal oder auf Stundenbasis vergütet werden. Derartige Gebühren werden in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder einer Rechtsanwältin erläutert und angeboten.
Übrigens: Im Falle einer Beauftragung unserer Kanzlei wird die Erstberatungsgebühr stets voll angerechnet.
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10. April 2013 ab 13:45 • 16:00 Uhr • Am Stadtpark 20, 81243 München, Raum: LO…
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Vortrag "Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen in der Türkei" an der IHK Nürnberg für Mittelfranken
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Dienstag, 21. Oktober 2014 | 09:30 Uhr | Industrie- und…