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Willkommen bei gençer & coll.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg: Rechtsanwälte und Steuerberater gençer & coll.

Rechtsanwälte und Steuerberater gençer & coll. — Regional präsent und international kompetent.

Seit mehr als 20 Jahren beraten und vertreten die Rechtsanwälte und Fachanwälte in unserer Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine in sämtlichen Rechtsangelegenheiten sowie im Bereich Steuer- und Unternehmensberatung in Nürnberg, Berlin, Erlangen, Istanbul und Antalya.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg.

Unsere Erfahrungen und das breit aufgestellte Portfolio unserer Anwaltskanzlei in Nürnberg ermöglichen uns dabei eine qualifizierte Betreuung in nahezu allen Rechtsgebieten: für jeden spezifischen Fall steht Ihnen bei gençer & coll. der richtige Anwalt für eine professionelle und zügige Lösung Ihres Anliegens zur Verfügung. 

Unsere Mandanten stehen bei uns an erster Stelle: Offenheit und Ehrlichkeit sind uns in der Kommunikation enorm wichtig und bilden die Basis für gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Wir unterstützen bei privaten wie beruflichen Herausforderungen und legen besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 

Kompetent, erfahren, vorausschauend.

Unsere fachkundigen Juristen und Rechtsanwälte begleiten Sie in Konflikten und bei Rechtsproblemen, sowie in jeder Situation, in der es kompetenter juristischer Unterstützung bedarf. Mit der nötigen Portion an Überzeugungskraft und Sensibilität setzen sich unsere Anwälte für Ihr Recht ein – vorausschauend, engagiert und mit strategischem Geschick. Dabei pflegen wir einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten und behandeln jeden Fall diskret und mit entsprechender Entschiedenheit. Wo immer möglich, versuchen wir Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. 

Anwalt in Nürnberg mit internationaler Ausrichtung.

Das internationale Profil unserer Anwaltskanzlei erlaubt es uns, über Ländergrenzen hinweg zu agieren. Mit zwanzig Mitarbeitern aus verschiedenen Nationen sprechen wir auch Ihre Sprache. Neben unserem Stammsitz im Herzen von Nürnberg und unseren Zweigniederlassungen in Berlin und Erlangen sind wir in der Türkei in Istanbul und Antalya auch international gut vertreten. Profitieren Sie von unserer Expertise und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt aus unserem Team.

Der richtige Anwalt für Ihren Fall.

Neben einer breiten Abdeckung der wichtigsten Rechtsgebiete wie z.B. Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht verfügen viele unserer Rechtsanwälte über Fachanwaltstitel. Ein Fachanwalt hat besondere Qualifikationen im jeweiligen Gebiet vorzuweisen, die er gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Durch enge Zusammenarbeit aller Rechtsanwälte gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Dolmetschern gewährleisten wir eine interdisziplinäre und weitsichtige Beratung. Dies erkennt man auch an unseren durchweg positiven Bewertungen.

Beständig und zukunftsorientiert.

Seit über 20 Jahren betreuen wir Mandanten in Nürnberg, Deutschland und der ganzen Welt. 1998 durch Rechtsanwalt und Fachanwalt Cüneyt Gençer gegründet, wächst die Kanzlei stetig und überzeugt Mandanten mit ihrem umfassenden Dienstleistungscharakter und breitem Portfolio. Innerhalb der Metropolregion Nürnberg hat sich die Kanzlei als feste Größe etabliert und verfügt über einen umfassenden Erfahrungsschatz und beste Kontakte zu Fachgremien, Verbänden und in die Wirtschaft. Wenn Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Nürnberg suchen, dann rufen Sie uns unverbindlich an.

Kanzlei mit internationalem Profil.

Unser Angebot an klassischer Rechtsberatung und -vertretung in rechtlichen und steuerlichen Anliegen ergänzen wir durch einen Schwerpunkt im deutsch-türkischen Recht. Als türkischer Rechtsanwalt betreut Kanzleigründer Cüneyt Gençer und sein Team neben türkischen Unternehmen und deutschen Unternehmen mit Türkeibezug auch türkischsprachige Privatpersonen und Investoren mit Beratungsbedarf in ihrer Muttersprache. Informieren Sie sich über die türkische Kultur und den türkischen Business Knigge.

Kanzlei für Privatpersonen

Rechtsanwalt für Privatpersonen

Wir bieten kompetenten Rechtsbeistand sowie interdisziplinäre Leistungen im Bereich Übersetzungen, Dolmetschen und Steuerberatung. Überzeugen Sie sich von unserem Portfolio. 

Verbraucherschutz für Urlauber

Verbraucherschutz für Urlauber

Sie haben im Urlaub einen Teppich oder Schmuck überteuert gekauft? Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt für Verbraucherschutz beraten.

Strafrecht

Strafrecht

Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg beraten Sie unbefangen und diskret. 

Migrationsrecht

Migrationsrecht

Sie benötigen Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Themen oder der Arbeitsmigration? Sprechen Sie mit unseren erfahrenen Anwälten.

Familienrecht

Familienrecht

Ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsansprüche: unsere Rechtsanwältin für Familienrecht unterstützt Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

Anwalt für Unternehmen

Rechtsanwalt für Unternehmen

Wir beraten als Kanzlei in Nürnberg, Berlin, Erlangen und der Türkei Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich arbeitende Mandanten in sämtlichen Rechtsangelegenheiten sowie mit Unternehmensberatung und Dolmetscherdienstleistungen

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir betreuen Sie als Anwalt, wenn es um deutsches und internationales Gesellschaftsrecht geht – in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern. 

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir unterstützen Sie in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten. Juristische und betriebswirtschaftliche Expertise aus einer Hand. 

Steuerberatung

Steuerberatung

Unser interdisziplinär aufgestelltes Team aus Steuerberatern in Nürnberg bietet Ihnen eine optimale Betreuung in allen steuerrechtlichen Fragen. 

Übersetzung

Übersetzung

Mit eigenem Übersetzungsbüro in Nürnberg verknüpfen wir sprachliche und interkulturelle Kompetenzen mit ausgewiesenem Fachwissen. 

FAQs

Ja, das ist möglich und sogar wichtig. Um einschätzen zu können, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können, ist eine unverbindliche telefonische Anfrage sinnvoll. 

Sollten wir Sie unterstützen können, erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch beim für Ihr Problem zuständigen Rechtsanwalt in Nürnberg oder an einem unserer anderen Standorte. Über die entstehenden Kosten einer Rechtsberatung geben wir Ihnen ausdrücklich vorher Bescheid. 

Unsere Mandanten werden grundsätzlich ausdrücklich über unser Honorar, z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen und ggf. zu erwartende Kostenrisiken durch uns aufgeklärt. Sobald eine rechtliche Beratung zu einem individuellen Rechtsproblem erfolgt, ist diese kostenpflichtig, hier werden durch unsere Kanzlei im Rahmen eines persönlichen Erstberatungsgesprächs für Privatpersonen eine Pauschale von bis zu 190,00 EUR zzgl. MwSt., mithin 226,10 EUR angesetzt. 

Im Rahmen von außergerichtlicher Beratung arbeiten wir mit Kostenvoranschlägen auf Stundensatzbasis oder pauschalen Vereinbarungen. Im Übrigen werden Kosten nach dem Streitwert entsprechend dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Leider ist es uns nicht möglich, rechtliche individuelle Einzelfallberatung unentgeltlich durchzuführen. Auch ein noch so kurz erscheinender Sachverhalt muss sorgsam recherchiert und rechtlich sauber eingeordnet werden, weshalb eine Einschätzung oder Beantwortung von Einzelfragen nicht möglich ist.

Eine unentgeltliche Rechtsberatung ist Anwälten zudem nicht gestattet, da wir für erteilte Auskünfte natürlich auch haften. 

In vielen Fällen ist ein Anwalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere gegenüber Behörden soll jeder seine Angelegenheiten grundsätzlich erst einmal selbst regeln können. 

Jedoch haben einzelne Handlungen für den Laien oft unvorhersehbare Folgen, z.B. bei außergerichtlichen Forderungen, bei Verträgen, die abgeschlossen werden sollen oder bereits abgeschlossen wurden, sowie bei Streitigkeiten über Vertragsregelungen. Hier kann ein Anwalt, welcher in dem jeweiligen Rechtsgebiet über Erfahrung verfügt, helfen, Ratschläge erteilen und Alternativen aufzeigen.

Eine Pflicht einen Anwalt einzuschalten gibt es z.B. im Zivilrecht bei Gerichtsverfahren, die vor dem Landgericht oder einer höheren Instanz stattfinden, in Familienstreitsachen auch bereits vor dem Amtsgericht. Hier können Sie ohne Anwalt keine Erklärungen abgeben, diese dürfen durch das Gericht nicht berücksichtigt werden. Auch hierüber informieren wir im Rahmen von Erstberatungen.

Um eine möglichst genaue Einschätzung geben zu können, benötigen wir von Ihnen möglichst sämtliche zu Ihrem Fall vorliegende Unterlagen. Was wichtig ist, teilen wir Ihnen anhand Ihrer Anfrage im Rahmen der Vereinbarung des Termins zur Erstberatung in Nürnberg mit. 

Was Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt, ist abhängig vom versicherten Leistungsbereich. So kann z.B. ein reiner Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden, oder ein umfangreiches Rechtsschutzpaket, z.B. als Arbeitnehmer und Eigentümer oder Vermieter. Einige Rechtsgebiete sind nicht versicherbar, so sind im Strafrecht beispielsweise Vorsatzstraftaten nicht versichert. 

Welches Risiko versichert ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Dies erfahren Sie, soweit Ihnen eine Einordnung schwer möglich ist, in der Regel auch durch einen Anruf bei Ihrer Versicherung unter Nennung Ihrer Versicherungsnummer. Beachten Sie bitte, dass Sie nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB), die allen Rechtsschutzversicherungsverträge zu Grunde liegen, die freie Anwaltswahl haben und nicht an eine ggf. ausgesprochene Empfehlung eines bestimmten Anwaltes oder einer Kanzlei gebunden sind.

Sollten hier Unklarheiten bestehen, kann auch eine Anfrage durch die Kanzlei erfolgen. 

Eine Erstberatung dient dazu, eine grundsätzliche Einschätzung eines Lebenssachverhaltes zu erhalten. Eine Erstberatung erfolgt stets mündlich und umfasst nicht die weitere Detailprüfung von Unterlagen oder die schriftliche Stellungnahme und Einschätzung hierzu.

Selbstverständlich ist die Erstellung von Rechtsgutachten oder schriftlichen Stellungnahmen zu Fragenkatalogen oder Sachverhalten durch unsere Kanzlei möglich. Hierfür bietet es sich jedoch an, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die anhand des Aufwandes pauschal oder auf Stundenbasis vergütet werden. Derartige Gebühren werden in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder einer Rechtsanwältin erläutert und angeboten. 

Übrigens: Im Falle einer Beauftragung unserer Kanzlei wird die Erstberatungsgebühr stets voll angerechnet.

Neues aus der Kanzlei in Nürnberg

Neues aus der Kanzlei | #gc.media

Bleiben Sie informiert! Aktuelle Themen, Rechtssprechungen und Neuigkeiten aus der Kanzlei im #gc.media Newsticker.

Vortrag "Erfolgreich verhandeln mit türkischen Geschäftspartnern" an der IHK Köln

Veranstaltungsdetails

Die Türkei ist mit einer jungen, wachsenden Bevölkerung von rund 85 Millionen Einwohnern ein Schwellenland mit hohem Wachstumspotenzial. Durch die geografische Nähe zur Europäischen Union (EU) ist das Land für deutsche Firmen ein wichtiger Partner. Vor allem in den Bereichen Beschaffung, Absatz, Produktion und Technologie gibt es rege Geschäftsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland.

Wie sind die kulturellen Gepflogenheiten in der Türkei? Was sind die typischen Verhaltens- und Denkweisen der Türken? Was sollten Sie bei Verhandlungen mit türkischen Geschäftspartnern beachten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Die Themen im Einzelnen:

- Business-Knigge Türkei

- Kultur in der Türkei

- Türkische Sprache

- Nonverbale Kommunikation in der Türkei

- Türkische Unternehmenskultur

- Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei mit Fokus auf Vertragsverhandlungen

Zu den Inhalten wird Rechtsanwalt Cüneyt Gençer von der Kanzlei gençer & coll. referieren. Als Rechtsanwalt mit Länderschwerpunkt Türkei verfügt Herr Gençer über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der deutschen und der türkischen Geschäfts- und Verhandlungskultur.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein statt.

Vortrag "Rechtsfragen im Türkeigeschäft" an der IHK Köln

Haben Sie vor, in der Türkei eine Niederlassung zu gründen? Möchten Sie Ihre Leistungen am türkischen Markt anbieten?

Planen Sie, Mitarbeiter aus Deutschland in der Türkei bei einem Kunden einzusetzen? Wollen Sie ein Subunternehmen aus der Türkei beauftragen, einen Auftrag bei einem deutschen Kunden auszuführen?

Informieren Sie sich im kostenlosen Webinar über Ihre Möglichkeiten, diese Geschäfte rechtssicher durchzuführen.

Themen sind u.a.:

1. Unternehmensgründung in der Türkei (Vor- und Nachtteile unterschiedlicher Unternehmensformen wie u.a. Gründung, Steuern, Einlagenhöhe, Haftung)

2. Mitarbeitereinsatz in der Türkei (Aufenthaltsrecht, Visa, Arbeitserlaubnis, Entsendeauflagen)

3. Beauftragung von Subunternehmen aus der Türkei für Aufträge in Deutschland (Werkverträge)

Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2023.

Anmeldung: eventanmeldung.ihk-koeln.de/rechtsfragentuerkei

Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Köln und der IHK Mittlerer Niederrhein, unterstützt durch die IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen.

Die Polizei verhaftet mich - Was nun? Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer klärt auf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer informiert im Gespräch über empfohlene Handlungsweisen im Falle einer Festnahme.

"Wie ist es einen Mörder zu verteidigen?" Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer im Interview

Im Rahmen eines Interviews nimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer Stellung zu unterschiedlichsten Fragen zu den Herausforderungen als Strafverteidiger.

Bankrecht | AG Nürnberg entscheidet: Sparkasse darf Prämienverträge mit fester Laufzeit von 1188 Monaten nicht kündigen!

In einem von gencer & coll. durch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Kerner geführten Verfahren vor dem Amtgericht Nürnberg wurde eine von der Sparkasse Nürnberg erklärte Kündigung von sechs Prämiensparverträgen für unzulässig erklärt. Die Verträge waren zuvor im Wegen von Erbfällen auf eine Erbin umgestellt worden. Hierbei wurden neue Formulare durch die Sparkasse Nürnberg herausgegeben, die eine fixe Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten, also 99 Jahren vorgesehen haben.

Bankrecht | Überraschendes Urteil des EuGH – Zahlreiche Darlehensverträge von 2010 bis 2016 widerruflich!

Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat der EuGH entschieden, dass eine von zahlreichen Banken und Sparkassen verwendete Formulierung zu Widerrufsinformationen in Darlehens- und Kreditverträgen nicht ordnungsgemäß ist, da diese nicht „klar und prägnant“ ist. Daher entsprechen diese Formulierungen nicht der europäischen Richtlinie 2008/48.

Bankrecht | fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln - Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen notwendig

Viele Banken und Sparkassen haben nach dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 345/18) aus dem Mai 2019, in welchem festgestellt wurde, dass eine Kündigung von Sparverträgen prinzipiell zulässig ist, eine regelrechte Kündigungswelle eingeleitet. In vielen Fällen deckt die Rechtsprechung des BGH diese Praxis. Vielen Betroffenen wurden jedoch im Laufe der oft langjährigen Laufzeit dieser Prämiensparverträge zu niedrige Zinsen bezahlt. Dies liegt an unzulässigen Zinsanpassungsklauseln, welche die Sparkasse in allen Verträgen verwendet hat.

Mehr und mehr Fachanwälte bei gençer & coll.

Unser Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Kerner darf ab sofort die Bezeichnung Fachanwalt führen. Wir gratulieren ganz herzlich!

Bankrecht | Kündigung gut verzinster Prämiensparverträge durch die Sparkassen - UPDATE

Kündigung verzinster Prämiensparverträge durch die Sparkassen

Einige Finanzinstitute versuchen aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen, Alt-Verträge von Kunden mit hohen Spar-Prämien durch Kündigungen „loszuwerden“. Allein die Sparkasse Nürnberg hat eine medial viel beachtete Kündigungswelle mit gerüchteweise über 21.000 Kündigungen losgetreten.

Arbeitsrecht | Resturlaub zum Jahresende

Resturlaub zum Jahresende

Passenderweise zum Ende des Jahres 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel in zwei Verfahren über die Frage geurteilt, ob – wie bisher nach deutscher Praxis – Urlaub zum Jahresende bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses dann verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beantragt worden ist.

gençer & coll. 
Rechtsanwälte und Steuerberater
Stammsitz Deutschland

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und 14:00-16:00 Uhr MEZ

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