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Anwalt für Sorgerecht Nürnberg

Kindesumgang

Bei einer Trennung leiden die gemeinsamen Kinder am stärksten. Wir helfen Ihnen Regelungen zu treffen, die für alle Beteiligten das optimale Ergebnis erbringen. 

Das Kindeswohl im Vordergrund.

Die gemeinsamen Kinder sind wohl bei jeder Trennung die am stärksten Notleidenden. Oftmals verbleiben gemeinsame Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil. Es stellt sich dann die Frage danach, in welchem Umfang dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, Umgang mit den gemeinsamen Kindern ermöglicht wird. 

Da der Gesetzgeber hier keine festen Regelungen vorsieht, wird die Umgangsregelung nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten beider Elternteile sowie der gemeinsamen Kinder gestaltet. Neben häufig gelebten Umgangsregelungen wie, dass die Kinder beispielsweise jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie nicht leben oder einer gerechten Aufteilung von Ferien- und Feiertagszeiten, existieren schier unzählige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Hier gilt es Regelungen zu treffen, die einen regelmäßigen Umgang gewährleisten und den „weggezogenen“ Elternteil nicht noch mehr aus dem Leben der Kinder reißen als ohnehin schon.

Nicht immer können Eltern sich jedoch gütlich einigen. Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht können hier helfen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine für beide Seiten akzeptable Umgangsregelung gefunden wird und handeln diese mit dem entsprechenden Elternteil aus. Führen außergerichtliche Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg, unterstützen wir Sie bei entsprechenden Anträgen beim Familiengericht. Nur in absoluten Härtefällen kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden.

Stets sollten Entscheidungen hinsichtlich des Kindesumgangs im Wohle des Kindes getroffen werden. Wir stehen Ihnen als Kanzlei für Familienrecht in Nürnberg in diesem emotional belastenden Konfliktfeld beratend zur Seite. Sollten Einigungen nicht möglich sein, vertreten wir Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – natürlich auch vor Gericht.

Typische Herausforderungen des Kindesumgangs.

  • Verweigert Ihnen der Ehepartner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind?
  • Wird Ihnen untersagt, alleine mit dem Kind in den Urlaub fahren?
  • Gibt es Bedenken, das Kind nach der Trennung alleine beim Ehepartner zu lassen?
  • Sehe Sie das Kindeswohl gefährdet oder besteht die Gefahr einer Kindesentführung?
  • Hält sich der Ehepartner nicht an die abgesprochenen Umgangszeiten?
  • Verweigert der Ehepartner den Kontakt des Kindes zu Großeltern und anderen Verwandten?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erfassung des Konfliktpotenzials zwischen den Eltern
  • Außergerichtliche Konfliktlösung durch Vereinbarung einer einvernehmlichen Umgangsregelung
  • Gerichtliches Verfahren über eine vollstreckbare Umgangsregelung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Erziehungshilfe

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Wiederherstellung des Kontaktes zum Kind, notfalls durch betreuten Umgang
  • Erarbeitung einer flexiblen Umgangsregelung, die den individuellen Lebensumständen von Eltern und Kind gerecht wird
  • Gerichtliche Durchsetzung der erarbeiteten Umgangsregelung
  • Vermeidung einer Entfremdung unter gleichzeitiger Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil im Sinne des Kindeswohls

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Verfahrens ist maßgeblich abhängig von der Mitarbeit der Beteiligten
  • Im außergerichtlichen Bereich in der Regel Ergebnisse nach wenigen Wochen
  • Familiengerichte sind gesetzlich gehalten, den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung innerhalb von vier Wochen festzusetzen

Kosten und Gebühren

  • Abrechnung über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder Honorarvereinbarung, abhängig vom Umfang der Tätigkeit, insbesondere ob die Beteiligung weiterer Vermittlungsstellen wie Erziehungshilfe, Psychologen erforderlich sind
  • Bei finanzieller Not Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich
  • Kostenaufhebung ist der gesetzliche Regelfall, d.h. jeder trägt die Anwaltsgebühren selbst, hälftige Kostenteilung hinsichtlich der Gerichtskosten

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg