Bei einer Trennung leiden die gemeinsamen Kinder am stärksten. Wir helfen Ihnen Regelungen zu treffen, die für alle Beteiligten das optimale Ergebnis erbringen.
Die gemeinsamen Kinder sind wohl bei jeder Trennung die am stärksten Notleidenden. Oftmals verbleiben gemeinsame Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil. Es stellt sich dann die Frage danach, in welchem Umfang dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, Umgang mit den gemeinsamen Kindern ermöglicht wird.
Da der Gesetzgeber hier keine festen Regelungen vorsieht, wird die Umgangsregelung nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten beider Elternteile sowie der gemeinsamen Kinder gestaltet. Neben häufig gelebten Umgangsregelungen wie, dass die Kinder beispielsweise jedes zweite Wochenende bei dem Elternteil verbringen, bei dem sie nicht leben oder einer gerechten Aufteilung von Ferien- und Feiertagszeiten, existieren schier unzählige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Hier gilt es Regelungen zu treffen, die einen regelmäßigen Umgang gewährleisten und den „weggezogenen“ Elternteil nicht noch mehr aus dem Leben der Kinder reißen als ohnehin schon.
Nicht immer können Eltern sich jedoch gütlich einigen. Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht können hier helfen. Wir setzen uns dafür ein, dass eine für beide Seiten akzeptable Umgangsregelung gefunden wird und handeln diese mit dem entsprechenden Elternteil aus. Führen außergerichtliche Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg, unterstützen wir Sie bei entsprechenden Anträgen beim Familiengericht. Nur in absoluten Härtefällen kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden.
Stets sollten Entscheidungen hinsichtlich des Kindesumgangs im Wohle des Kindes getroffen werden. Wir stehen Ihnen als Kanzlei für Familienrecht in Nürnberg in diesem emotional belastenden Konfliktfeld beratend zur Seite. Sollten Einigungen nicht möglich sein, vertreten wir Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – natürlich auch vor Gericht.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht