Das internationale Familienrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir beraten Sie umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten – auch mit Auslandsbezug. Dabei haben wir uns auf das türkische Familienrecht spezialisiert.
Nach der Trennung sind viele Ehepartner mit der Abwicklung der familienrechtlichen Angelegenheiten häufig schon maßlos überfordert, erschwerend kommt hinzu, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Familienrechtliche Sachverhalte mit Türkeibezug bedürfen gewisser Anerkennungsverfahren der ausgesprochenen Urteile in der Türkei.
Diese Verfahren bewirken, dass das Urteil (Scheidungsurteil, Kindesunterhalt etc.) auch in der Türkei anerkannt wird und einem türkischen Urteil gleichgestellt ist. Daraus ergeben sich für die Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Erforderlichkeit von Zwangsvollstreckungen.
Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit Türkeibezug ist es enorm wichtig, nicht nur die hiesige, sondern auch die türkische rechtliche Lage im Familienrecht bestens zu kennen.
Unsere auf Familienrecht spezialisierten Fachanwältinnen sind durch ihre jahrelange Tätigkeit bestens informiert. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, als türkischer Anwalt Verfahren auch im türkischen Ausland durchzuführen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht