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Türkisches Familienrecht

Türkisches Familienrecht

Das internationale Familienrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir beraten Sie umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten – auch mit Auslandsbezug. Dabei haben wir uns auf das türkische Familienrecht spezialisiert. 

Urteile müssen auch in der Türkei anerkannt werden.

Nach der Trennung sind viele Ehepartner mit der Abwicklung der familienrechtlichen Angelegenheiten häufig schon maßlos überfordert, erschwerend kommt hinzu, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Familienrechtliche Sachverhalte mit Türkeibezug bedürfen gewisser Anerkennungsverfahren der ausgesprochenen Urteile in der Türkei.

Diese Verfahren bewirken, dass das Urteil (Scheidungsurteil, Kindesunterhalt etc.) auch in der Türkei anerkannt wird und einem türkischen Urteil gleichgestellt ist. Daraus ergeben sich für die Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Erforderlichkeit von Zwangsvollstreckungen. 

Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit Türkeibezug ist es enorm wichtig, nicht nur die hiesige, sondern auch die türkische rechtliche Lage im Familienrecht bestens zu kennen. 

Unsere auf Familienrecht spezialisierten Fachanwältinnen sind durch ihre jahrelange Tätigkeit bestens informiert. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, als türkischer Anwalt Verfahren auch im türkischen Ausland durchzuführen. 

Fragen, die mit einer Scheidung in der Türkei einhergehen.

  • Sie sind türkischer Staatsangehöriger und stehen vor einer Scheidung?
  • Sie möchten eine schnelle und einvernehmliche Scheidung?
  • Ihre Scheidung soll dem türkischen Familienrecht entsprechen?
  • Sie leben von Ihrem türkischen Ehepartner getrennt und möchten die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Folgesachen wie Aufteilung der Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht oder Umgang mit den gemeinsamen Kindern entsprechend dem türkischen Familienrecht regeln?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele und Berücksichtigung des ggf. geltenden türkischen Familienrechts
  • Ermittlung eventueller Ansprüche an Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt
  • Fertigung einer wirtschaftlich sinnvollen und gerechten Vereinbarung – auch abweichend von gesetzlichen Vorschriften 
  • Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Klärung der individuellen Ansprüche entsprechend dem türkischen Familienrecht
  • Regelung zukünftiger Unterhaltsleistungen nach individueller Lebensstellung
  • Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Scheidungsprozesses durch außergerichtliche Vereinbarung
  • Bewahrung des familiären Friedens durch Vermeidung von Konfliktpotenzial

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich
  • Die Dauer des Scheidungsverfahrens wird durch die Familiengerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Abgrenzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg