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Sozialhilfebetrug Anwalt Nürnberg

Anwalt bei Sozialhilfebetrug

Bei Anzeige wegen Sozialhilfebetrugs ist zügig juristischer Rat gefragt. Wir beraten. 

Sozialhilfebetrug: was ist zu beachten?

Ob BAföG, Rente oder Hartz IV: wiederkehrend werden Fälle vor Gerichten verhandelt, in denen Personen den Staat um Sozialleistungen betrügen. So werden falsche Einkommensangaben beim BAföG-Bescheid gemacht oder keine Änderungsmitteilung übermittelt, obwohl man sich schon längst wieder in einem Arbeitsverhältnis befindet. Somit werden weiter Leistungen bezogen, die einem nicht mehr zustehen. Der Staat geht gegen diese vermeintlich geringen Vergehen jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend rigoros vor und ahndet Sozialbetrug mit empfindlichen Strafen. 

Sozialbetrug fällt unter den Straftatbestand Betrug

Den Tatbestand des „Sozialhilfebetrugs“ ist in dem Sinne nicht im Gesetz normiert, er fällt unter den Straftatbestand Betrug allgemein. Aufgedeckt werden Betrugsstrafraten häufig durch einen Abgleich von Daten zwischen unterschiedlichen Behörden. 

Es ist ratsam, bereits frühzeitig bei der Aufforderung einer etwaigen Stellungnahme durch den Leistungsempfänger juristischen Rat durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Wir prüfen als Anwälte für Strafrecht in Nürnberg, ob ein Betrugsversuch vorliegt und welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben. 

Zögern Sie bei Sozialhilfebetrug nicht, uns einzuschalten, wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

  • Wurden seitens einer Behörde Rückzahlungsansprüche gegen Sie geltend gemacht?
  • Ist gegen Sie ein Strafverfahren wegen Sozialhilfebetruges eingeleitet worden?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Sozialhilfebetruges gegen Sie zugelassen?

So helfen wir Ihnen bei Sozialhilfebetrug.

Ablauf und Betreuung des Rechtsbeistands

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten bei Sozialbetrug

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Einstellung (ggf. gegen Auflagen) oder Freispruch
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern - natürlich unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Mandanten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht