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Soziale Förderung

Soziale Förderung

Die soziale Förderung ist eine von drei wichtigen Funktionen des Sozialrechts. Ob Wohngeld, Kindergeld oder BAföG – wir prüfen Ihre Ansprüche an soziale Förderung und setzen uns beharrlich für diese ein.

Chancengleichheit dank sozialer Förderung. Jetzt Ansprüche prüfen!

Die Leistungen der sozialen Förderung sollen Chancengleichheit und gleiche soziale Entfaltungsmöglichkeiten herstellen. Sie umfassen insbesondere die folgenden Leistungen: 

Kindergeld

Das vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergeld (auch: Familienbeihilfe) wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt und gehört zum Familienlastenausgleich. Je nachdem in welchen Einkommensverhältnissen die Familie des Kindes lebt, handelt es sich bei Kindergeld um eine Steuervergütung oder um eine Sozialleistung.

Elterngeld (früher: Erziehungsgeld)

Das Elterngeld ist eine aus Steuern finanzierte, vom Einkommen der Eltern abhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit, welches höchstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Kinder gewährt wird. Zuständig für den Antrag auf Elterngeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder. 

Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung der sozialen Förderung, die in der Bundesrepublik Menschen zusteht, die aufgrund eines geringen Einkommens einen Mietzuschuss zum Wohnen oder einen Zuschuss zu laufenden Kosten einer selbst genutzten Immobilie erhalten. 

Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als individuelle Förderung von Schülern und Studierenden geleistet. Während Schüler die Leistung als Zuschuss erhalten, wird Azubis und Studenten die Leistung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt.

„BAföG für Auszubildende“ – BAB

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die Auszubildende und Teilnehmer einer „berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme“ beantragen können. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird. Nicht nur Studierenden wird demnach eine staatliche Unterstützung gewährt – wir informieren hierzu gerne im Rahmen einer Beratung und helfen im Falle von ablehnenden Bescheiden.

Sprechen Sie uns an, falls Sie Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen oder ablehnende Bescheide trotz Anspruch erhalten. Wir setzen uns als Anwälte in Nürnberg mit den Leistungsträgern für Sie auseinander. 

Welche Ansprüche an sozialer Förderung Ihnen zustehen, klären wir auch kurzfristig.

  • Möchten Sie Klarheit erlangen, inwieweit Sie Anspruch auf Förderungsleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld oder Ausbildungsförderung haben?
  • Haben Sie eine soziale Förderung beantragt und erhalten keinen Bescheid?
  • Ist Ihr Antrag auf soziale Förderungen abgelehnt worden?
  • Haben Sie Widerspruch gegen eine nachteilige Entscheidung erhoben und ist der Widerspruch zurückgewiesen worden?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der jeweiligen Behörde
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • ggf. Erhebung eines Widerspruchs
  • Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht
  • Gegebenenfalls Erheben einer Untätigkeitsklage bei ausbleibender Entscheidung der Behörde

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen
  • Erlass eines Bewilligungsbescheides
  • Rechtssicherheit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Sozialbehörden haben grundsätzlich bei Erstanträgen sechs Monate, bei Widersprüchen drei Monate Zeit zu entscheiden
  • Gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht: Entscheidung binnen weniger Tage
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht wird ansonsten maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im gerichtlichen Bereich
  • bei finanzieller Not: Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht