Die soziale Förderung ist eine von drei wichtigen Funktionen des Sozialrechts. Ob Wohngeld, Kindergeld oder BAföG – wir prüfen Ihre Ansprüche an soziale Förderung und setzen uns beharrlich für diese ein.
Die Leistungen der sozialen Förderung sollen Chancengleichheit und gleiche soziale Entfaltungsmöglichkeiten herstellen. Sie umfassen insbesondere die folgenden Leistungen:
Das vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergeld (auch: Familienbeihilfe) wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt und gehört zum Familienlastenausgleich. Je nachdem in welchen Einkommensverhältnissen die Familie des Kindes lebt, handelt es sich bei Kindergeld um eine Steuervergütung oder um eine Sozialleistung.
Das Elterngeld ist eine aus Steuern finanzierte, vom Einkommen der Eltern abhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit, welches höchstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Kinder gewährt wird. Zuständig für den Antrag auf Elterngeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder.
Wohngeld ist eine Leistung der sozialen Förderung, die in der Bundesrepublik Menschen zusteht, die aufgrund eines geringen Einkommens einen Mietzuschuss zum Wohnen oder einen Zuschuss zu laufenden Kosten einer selbst genutzten Immobilie erhalten.
Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als individuelle Förderung von Schülern und Studierenden geleistet. Während Schüler die Leistung als Zuschuss erhalten, wird Azubis und Studenten die Leistung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die Auszubildende und Teilnehmer einer „berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme“ beantragen können. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird. Nicht nur Studierenden wird demnach eine staatliche Unterstützung gewährt – wir informieren hierzu gerne im Rahmen einer Beratung und helfen im Falle von ablehnenden Bescheiden.
Sprechen Sie uns an, falls Sie Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen oder ablehnende Bescheide trotz Anspruch erhalten. Wir setzen uns als Anwälte in Nürnberg mit den Leistungsträgern für Sie auseinander.