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Beleidigung

Beleidigung

Wer seinen Unmut in ehrverletzender Art und Weise kundtut und andere hierdurch schädigt, wird bestraft.

Beleidigung: Gesten, Schimpfworte und ihre Folgen.

Man ärgert sich im Straßenverkehr über einen anderen Verkehrsteilnehmer und macht seinem Ärger durch ein eindeutiges Handzeichen Luft. Schnell steht der Vorwurf der Beleidigung im Raum. Egal ob durch Worte oder Gesten – der Tatbestand der Beleidigung kann mannigfaltige Formen annehmen. Das Strafgesetzbuch unterscheidet dabei zwischen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede.

Die Beleidigung ist strafbar gem. § 185 StGB. Die Vorschrift lautet: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Strafbarkeit von Beleidigungsdelikten soll vor allem die persönliche Ehre des Beleidigten schützen. Entsprechend wird eine Beleidigung nur verfolgt, wenn ein Strafantrag vorliegt. Einen solchen kann man als Betroffener bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. 

Wir informieren und vertreten Sie – ob auf Opfer- oder Täterseite – in jeglichen Beleidigungsdelikten. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Nürnberg.

Der Vorwurf der Beleidigung steht im Raum. Was nun?

  • Sie werden des Straftatbestandes der Beleidigung bezichtigt? 
  • Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen Sie eingeleitet? 
  • Ist es möglich, eine Strafe zu vermeiden? 
  • Sie wollen wissen, wann die Verjährung einer Beleidigung eintritt? 
  • Sind Sie Opfer einer Beleidigung und möchten Strafanzeige gegen den Täter stellen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung auch interdisziplinär zum Zivilrecht (z. B. Unterlassungsklage)

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Einstellung des Verfahrens 
  • Abwehr etwaiger Schmerzensgeldansprüche 

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht