Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer sind einige Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld des Erbfalls vorhanden. Wir klären Sie auf und zeigen Optionen.
Sich frühzeitig um erb- und damit verbundene steuerrechtliche Themen zu kümmern, kann unangenehm und belastend sein. Tritt aber der Todesfall des Erbgebers ein und kommen somit erbrechtliche Fragen auf, nehmen bereits geklärte Verhältnisse den Beteiligten eine große Last ab, die im Übrigen nicht selten in Streitigkeiten endet.
Im Zusammenhang mit Erbschaften sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, da auch Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich der Erbschaftssteuer unterliegen. Wenn Steuersparpotenziale nicht ausgenutzt werden oder sich ein Testament steuerlich nachteilig auf die Erben auswirkt, kann die Erbschaftssteuer somit für die Nachfolge eine große Belastung darstellen. Abhilfe kann hier juristische Unterstützung leisten, denn ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird bei Vermögensübertragungen immer auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.
Dabei ergeben sich im Erbschaftssteuerrecht zahlreiche Möglichkeiten, Freibeträge auszunutzen, die in einem gewissen Zeitraum ausgenutzt werden können. Ob und in welchem Maße Erben, Beschenkte oder Vermächtnisnehmer Erbschafts- und Schenkungssteuer zu zahlen haben, hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Hier spielen insbesondere der Nachlasswert aber auch die Steuerklasse zentrale Rollen. Da es eine Vielzahl rechtlicher wie steuerlicher Aspekte zu beachten gilt, die für Laien äußerst komplex und schwer nachvollziehbar sind, ist es sinnvoll, sich kompetente Unterstützung zu suchen, um ein Erbe möglichst optimal und unter Berücksichtigung von Freibeträgen steuerfrei zu vererben.
Durch die Kombination einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei können wir Sie als Anwalt für Erbrecht in Nürnberg umfassend und interdisziplinär beraten, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge erbschaftssteuerlich optimieren. Dabei zeigen wir auch schenkungssteuerrechtliche Optimierungen auf. Sprechen Sie uns für eine Beratung im Bereich Erbschaftssteuer an. Für eine sorglose Regelung Ihres Nachlasses.