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Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer sind einige Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld des Erbfalls vorhanden. Wir klären Sie auf und zeigen Optionen. 

Wir beraten Sie im Sinne Ihres Erbes.

Sich frühzeitig um erb- und damit verbundene steuerrechtliche Themen zu kümmern, kann unangenehm und belastend sein. Tritt aber der Todesfall des Erbgebers ein und kommen somit erbrechtliche Fragen auf, nehmen bereits geklärte Verhältnisse den Beteiligten eine große Last ab, die im Übrigen nicht selten in Streitigkeiten endet. 

Im Zusammenhang mit Erbschaften sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, da auch Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich der Erbschaftssteuer unterliegen. Wenn Steuersparpotenziale nicht ausgenutzt werden oder sich ein Testament steuerlich nachteilig auf die Erben auswirkt, kann die Erbschaftssteuer somit für die Nachfolge eine große Belastung darstellen. Abhilfe kann hier juristische Unterstützung leisten, denn ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird bei Vermögensübertragungen immer auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. 

Dabei ergeben sich im Erbschaftssteuerrecht zahlreiche Möglichkeiten, Freibeträge auszunutzen, die in einem gewissen Zeitraum ausgenutzt werden können. Ob und in welchem Maße Erben, Beschenkte oder Vermächtnisnehmer Erbschafts- und Schenkungssteuer zu zahlen haben, hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Hier spielen insbesondere der Nachlasswert aber auch die Steuerklasse zentrale Rollen. Da es eine Vielzahl rechtlicher wie steuerlicher Aspekte zu beachten gilt, die für Laien äußerst komplex und schwer nachvollziehbar sind, ist es sinnvoll, sich kompetente Unterstützung zu suchen, um ein Erbe möglichst optimal und unter Berücksichtigung von Freibeträgen steuerfrei zu vererben. 

Durch die Kombination einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei können wir Sie als Anwalt für Erbrecht in Nürnberg umfassend und interdisziplinär beraten, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge erbschaftssteuerlich optimieren. Dabei zeigen wir auch schenkungssteuerrechtliche Optimierungen auf. Sprechen Sie uns für eine Beratung im Bereich Erbschaftssteuer an. Für eine sorglose Regelung Ihres Nachlasses. 

Kommen Sie als Erbe in Frage oder möchten Sie vererben?

  • Sie haben eine größere Erbschaft gemacht oder sind mit einem Vermächtnis bedacht worden?
  • Sie möchten Ihr Vermögen unter Nutzung der gesetzlichen Steuerfreibeträge für Ihr Nachleben regeln?

So helfen wir Ihnen.

 Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Erbeinsetzung unter Berücksichtigung der anfallenden Erbschaftssteuer und Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Freibeträge
  • Erarbeitung eines Testaments in der individuell gewünschten Weise
  • Überprüfung der gewünschten Erbeinsetzung und Vermögensverteilung hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkung

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung des Nachlasses entsprechend der individuellen Lebenssituation und unter bestmöglicher Nutzung der steuerlichen Freibeträge
  • Bestimmung der Erfolge und Verteilung des Nachlasses abweichend von den gesetzlichen Regelungen 
  • Einbeziehung nahestehender, nicht verwandter Personen mittels Vermächtnisses

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Testaments möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht