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In vielen Urlaubsländern locken sie und warten nur darauf, von spendierfreudigen Touristen erworben zu werden: Souvenirs, häufig in Form von Schmuck, Teppichen oder anderen vermeintlich „wertvollen“ Mitbringseln. Von den bereichernden Eindrücken eines Urlaubs in fernen oder exotischen Reisezielen umgeben, lässt sich so mancher Urlauber zum Kauf solcher Souvenirs im hochpreisigen Segment verleiten, schließlich seien Edelsteine, Juwelen, Goldketten oder handgeknüpfte Orientteppiche dort, wo Goldschmiede und Teppichknüpfer heimisch sind, besonders günstig zu erwerben.
Häufig folgt nach der Rückkehr dann das böse Erwachen: erschüttert müssen viele Reisende feststellen, dass sie überteuerte oder gar wertlose Souvenirs aus dem Urlaubsland mitgebracht haben. Besorgt fragen sie sich, ob der Schaden noch begrenzt werden kann.
Unsere Rechtsanwälte kennen sich im Verbraucherschutz der entsprechenden Länder aus und informieren Sie umfassend über die Möglichkeiten, auch nach der Heimreise vom Kauf zurückzutreten und wieder an Ihr Geld zu kommen.
Probieren Sie vorab gerne unseren unverbindlichen Kurz-Check zum Schmuck- oder Teppichkauf aus oder informieren Sie sich, welche Händler uns im Zusammenhang mit überteuerten Produkten bereits bekannt sind.
Unsere Rechtsanwälte für Verbraucherschutz verfügen über spezielle Kenntnisse internationaler Märkte und der verbraucherschutzrechtlichen Gesetzesgrundlagen für die Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai. Mit unserem interkulturellen Ansatz und den Erfahrungen aus jahrelanger Tätigkeit in diesem internationalen Rechtsbereich können wir Sie zielgerichtet und zügig beraten. Verlieren Sie nach einer Reise mit überteuertem Kauf von Schmuck oder Teppichen keine wertvolle Zeit und kontaktieren Sie uns umgehend. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten, welche Schwerpunkte wir verfolgen:
Beim Besuch von Teppichmanufakturen in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai lassen sich Urlauber leicht zum Kauf überteuerter handgeknüpfter Teppiche verleiten.
Häufig geknüpft an eine Pauschalreise, locken Goldmanufakturen ahnungslose Urlauber in ihre „Werkstätten“, um diese zum überteuerten Kauf (vermeintlich) handgeschmiedeter Schmuckstücke zu verleiten.
Bei Verkaufsveranstaltungen im Rahmen einer Pauschalreise greifen auch in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai gesetzliche Regelungen, die mit dem deutschen Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften vergleichbar sind.
Werden im Urlaubsland gekaufte Schmuckstücke nach Deutschland eingeführt, müssen diese ordnungsgemäß verzollt werden. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer abzuführen.
In der nachfolgenden Liste sind Schmuck- und Teppichhändler aufgeführt, die regelmäßig im Rahmen von Pauschalreisen besucht werden:*
* Die Aufnahme der Firmen bzw. Geschäfte in die oben vorliegende Liste bedeutet nicht, dass diese Firmen oder Geschäfte, die auf dieser Webseite geschilderten aus unserer Sicht unlauteren Geschäftsmethoden anwenden.
Da sich einige der oben aufgeführten Händler anwaltlich oder durch ein Inkasso-Büro vertreten lassen, kann es sein, dass Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten. Auch in diesen Fällen beraten wir Sie als Rechtsanwalt kompetent und lösungsorientiert.