Die Vergütung für Steuerberatung muss transparent und wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Wir beraten Sie.
Steuerberater berechnen Ihre Beratungshonorare prinzipiell auf Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Laut der Verordnung werden bei der Honorarfestlegung unter anderem das wirtschaftliche Potenzial des Mandanten, der Gegenstandswert bzw. der Stundenaufwand berücksichtigt. Dabei gibt die StBVV für einzelne konkrete Leistungen keinen klar definierten Betrag, sondern einen Gebührenrahmen vor. Der Steuerberater hat sein Honorar in diesem Fall zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr festzulegen.
Im Bereich der laufenden steuerlichen Betreuung von Unternehmen, bietet sich zur Kostentransparenz stets der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.