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Kündigung des Arbeitsvertrages

Kündigung des Arbeitsvertrages

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gibt es einige rechtliche Hürden zu beachten. Wir beraten Sie kompetent und zügig.

Teure Fehler vermeiden.

Ein Arbeitnehmer ist nicht tragbar und muss entlassen werden. Eine Situation, der sich Unternehmer tagein tagaus ausgesetzt sehen. Auch in diesen Phasen Ihres wirtschaftlichen Handelns stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Arbeitgeber sollten sich umfassend von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt beraten lassen, wenn sie gedenken, einen Arbeitnehmer zu entlassen. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und Risiken, die mit einer Kündigung einhergehen (wie beispielsweise Kündigungsschutzklagen) und besprechen etwaige Alternativen.

Dabei streben wir, wo immer möglich, außergerichtliche Lösungen an, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Sollte die außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich vor allen Arbeitsgerichten.

Bei Kündigungen ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung, die beispielsweise aufgrund struktureller Veränderungen des Unternehmens oder eines wiederholten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgen kann, ist grundsätzlich fristgerecht möglich.

Darüber hinaus besteht (selbstverständlich für beide Parteien) die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Nach § 626 BGB ist die außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf einer zwingenden Interessenabwägung. 

Ob ordentlich oder außerordentlich: beide Kündigungsformen unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Welche dies sind und wie wir Sie bei der Umsetzung einer Kündigung unterstützen können, erfahren Sie bei einer eingehenden Beratung in unserer Kanzlei. 

Die Entscheidung ist gefallen.

  • Sie möchten eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen?
  • Sie möchten eine ordentliche Kündigung aussprechen?
  • Ein Arbeitnehmer hat eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung erklärt?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Überprüfen bzw. Entwerfen einer außerordentlichen (fristlosen) oder ordentlichen Kündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vertretung im Rahmen einer vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Alternative Ziele: Aushandeln einer Abfindung im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht oder Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung mit der Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ganzheitliche Lösung: Abwehr von Lohnansprüchen, Gratifikationen oder Urlaubsabgeltung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Wiederherstellung des Betriebsfriedens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
  • Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Erstellung und Prüfung von Dokumenten bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber Pauschalvereinbarungen an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht