Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gibt es einige rechtliche Hürden zu beachten. Wir beraten Sie kompetent und zügig.
Ein Arbeitnehmer ist nicht tragbar und muss entlassen werden. Eine Situation, der sich Unternehmer tagein tagaus ausgesetzt sehen. Auch in diesen Phasen Ihres wirtschaftlichen Handelns stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Arbeitgeber sollten sich umfassend von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt beraten lassen, wenn sie gedenken, einen Arbeitnehmer zu entlassen. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und Risiken, die mit einer Kündigung einhergehen (wie beispielsweise Kündigungsschutzklagen) und besprechen etwaige Alternativen.
Dabei streben wir, wo immer möglich, außergerichtliche Lösungen an, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Sollte die außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich vor allen Arbeitsgerichten.
Bei Kündigungen ist zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung, die beispielsweise aufgrund struktureller Veränderungen des Unternehmens oder eines wiederholten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgen kann, ist grundsätzlich fristgerecht möglich.
Darüber hinaus besteht (selbstverständlich für beide Parteien) die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Nach § 626 BGB ist die außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf einer zwingenden Interessenabwägung.
Ob ordentlich oder außerordentlich: beide Kündigungsformen unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Welche dies sind und wie wir Sie bei der Umsetzung einer Kündigung unterstützen können, erfahren Sie bei einer eingehenden Beratung in unserer Kanzlei.