Zugewinnausgleich kann durch einen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen werden. Unsere Anwältinnen für Familienrecht beraten Sie.
Neben den emotional aufwühlenden Folgen einer Scheidung kommen auf Eheleute, die sich trennen wollen, eine Vielzahl finanzieller Fragen zu. Eine davon ist die Aufteilung der gemeinsam angeschafften Güter. In der Regel treten Eheleute bei einer Ehe in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein, was eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse bedeutet.
Dies kann jedoch durch einen Ehevertrag abgeändert werden. Beim Vertragsmodell der Gütertrennung hingegen bleiben die Eheleute finanziell unabhängig voneinander. Jede Partei behält das Vermögen, das sie in die Ehe eingebracht hat, sowie das, was während der Ehe hinzugewonnen wurde. Ein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall erfolgt nicht.
Bei der Formulierung und Gestaltung einer solchen Regelung gelten jedoch gesonderte rechtliche Leitlinien. Klauseln, die einen Ehepartner übermäßig benachteiligen, sind genauso unwirksam, wie Klauseln die einen ersatzlosen Versorgungsausgleich nach der Scheidung vorsehen.
Wir können Sie als Rechtsanwalt in Nürnberg beraten, damit Ihr Ehevertrag und die darin vereinbarten Elemente juristisch mit den Vorgaben der Rechtsprechung konform sind.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht