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Zugewinnausgleich und Gütertrennung Nürnberg

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Zugewinnausgleich kann durch einen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen werden. Unsere Anwältinnen für Familienrecht beraten Sie. 

Gütertrennung für finanzielle Unabhängigkeit beider Partner.

Neben den emotional aufwühlenden Folgen einer Scheidung kommen auf Eheleute, die sich trennen wollen, eine Vielzahl finanzieller Fragen zu. Eine davon ist die Aufteilung der gemeinsam angeschafften Güter. In der Regel treten Eheleute bei einer Ehe in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein, was eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse bedeutet. 

Dies kann jedoch durch einen Ehevertrag abgeändert werden. Beim Vertragsmodell der Gütertrennung hingegen bleiben die Eheleute finanziell unabhängig voneinander. Jede Partei behält das Vermögen, das sie in die Ehe eingebracht hat, sowie das, was während der Ehe hinzugewonnen wurde. Ein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall erfolgt nicht. 

Bei der Formulierung und Gestaltung einer solchen Regelung gelten jedoch gesonderte rechtliche Leitlinien. Klauseln, die einen Ehepartner übermäßig benachteiligen, sind genauso unwirksam, wie Klauseln die einen ersatzlosen Versorgungsausgleich nach der Scheidung vorsehen. 

Wir können Sie als Rechtsanwalt in Nürnberg beraten, damit Ihr Ehevertrag und die darin vereinbarten Elemente juristisch mit den Vorgaben der Rechtsprechung konform sind. 

Im Falle einer Scheidung kommen viele finanzielle Fragen auf Sie zu.

  • Sie möchten für den Fall einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufteilen?
  • Ihr Ehepartner verlangt von Ihnen während des Scheidungsverfahrens einen Teil Ihres Vermögens?
  • Sie leben getrennt und Ihr Ehepartner fängt an, sein Vermögen beiseite zu schaffen, zu verschwenden oder zu verschenken?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens 
  • Ermittlung des für den Zugewinn vorhandenen Vermögens durch Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung der Höhe des Zugewinnausgleichs bzw. des Ausgleichsanspruchs
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung
  • Außergerichtliche Vereinbarung über die Zahlung einer bestimmten Ausgleichssumme
  • Kommt keine außergerichtliche Vereinbarung zustande: Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
  • bei Gefahr der Vermögensverschleppung: rasche Erwirkung eines Titels durch einstweilige Anordnung bereits während des Trennungsjahres
  • Abwehr ungerechtfertigter oder überhöhter Forderung auf Zahlung einer Ausgleichssumme

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf einer außergerichtlichen Vereinbarung möglich
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben 

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg