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Corporate Migration - Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sind Sie Unternehmer, möchten als Selbstständiger eine Firma in Deutschland gründen oder als qualifizierte Arbeitskraft ein Stellenangebot im Bundesgebiet annehmen? Wir unterstützen Sie im Visumsverfahren, gegenüber den Ausländerbehörden und den Fachstellen für die Gleichwertigkeitsfeststellung.

Auch wenn Fachkräften und Gewerbetreibenden im deutschen Aufenthaltsrecht verschiedene Möglichkeiten geboten sind, nach vereinfachten Verfahren und beschleunigt einzureisen: Die Handhabe der - vielen Änderungen unterworfenen - einschlägigen Vorschriften und behördlichen Vorgänge ist anspruchsvoll. Unsere erfahrenen Anwälte im Ausländerrecht beraten Sie gewissenhaft in allen Angelegenheiten betreffend Erwerbs- bzw. Business oder Corporate Migration, Selbstständigkeit und Fachkräftezuwanderung und lassen dabei nie Ihre Interessen aus den Augen. 

Je nach ihren Bedürfnissen erstellen wir Gutachten, um Ihre Handlungsalternativen auszuloten, beraten zur Wahl des richtigen Verfahrens und begleiten Sie Schritt für Schritt. Sollte es zum Streit kommen, stehen wir Ihnen vor dem Verwaltungsgericht und im Remonstrationsverfahren zur Seite.

Themen in der Business Migration

Themen in der Business Migration

Ob Geschäftsgründung, Fachkräfteeinwanderung oder Anerkennnung Ihrer Qualifikationen - wir stehen mit Rat und Tat zur Seite!

Leistungen

Leistungen

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei vertreten deutschlandweit Mandanten in Fragen der Business Migration.

Beschleunigte Fachkräfte Migration, Business Migration, Blue Card, Selbstständigkeit etc.:

Wir unterstützen Sie bei

  • Auswahl aus der Migration als qualifizierte Fachkraft, als Selbstständiger, Gerschäftsführer oder mit EU Blue Card
  • Sichtung von Unternehmensunterlagen, Arbeitsverträgen und Businessplänen
  • Zusammenstelllung von Dokumenten und Antragsvorbereitung
  • Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • Familiennachzug und Kindernachzug
  • Klagen gegen die Rücknahme oder Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen

Weitere Problemfelder:

Vor Gerichten und Behörden:

Wir beraten und vertreten Sie

  • vor den Verwaltungsgerichten und den höheren Gerichten
  • vor den Ausländerbehörden 
  • vor allen (General-)Konsulaten und Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • gegenüber den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsmigration