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Testament

Testament

Um seinen letzten Willen zu manifestieren, ist die Erstellung eines Testaments geboten. Welche Formalien zu beachten und welche  Inhalte zulässig sind, erfahren Sie von unseren Rechtsanwälten.

Den letzten Willen rechtssicher formulieren.

Im Rahmen einer sogenannten letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann ein Erblasser die Erbfolge nach seinem Sinn und seinen Vorstellungen festlegen und so die gesetzlichen Bestimmungen abändern. Im Grunde genügt – im Gegensatz zum Erbvertrag – für das Aufsetzen eines Testaments ein Stift und ein Blatt Papier. Auch handschriftliche Testamente sind gültig. Beim Testament gibt es dennoch einige Formvorschriften, die es zu beachten gilt, da der letzte Wille sonst schnell unwirksam werden kann.

Handschriftlich beutet in diesem Fall auch nur handschriftlich: So ist zum Beispiel nicht wirksam, ein Testament auf dem PC zu verfassen, auszudrucken und zu unterzeichnen. Sprechen Sie uns für eine rechtssichere Gestaltung und Formulierung Ihres Testamentes an, wir unterstützen Sie gerne dabei. 

Auch im Falle eines sogenannten Berliner Testaments können wir Ihnen zur Seite stehen: So ist sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehegatten alleine zufällt. Erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen soll der Nachlass dann an Dritte, also beispielsweise an die gemeinsamen Kinder, fallen. Eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten ist denkbar. Hier sind jedoch zusätzlich Formvorschriften zu beachten, eine handschriftliche Erstellung ist nicht möglich. 

Selbstverständlich vertreten wir Mandanten auch bei der Anfechtung von Testamenten. 

Welche Regelungen im Erbrecht zulässig und auf Basis Ihrer Vorstellungen sinnvoll und umsetzbar sind, teilen wir Ihnen im Rahmen einer fundierten und ausführlichen Beratung gerne mit. Sprechen Sie uns an!

Typische Fragestellungen rund um das Testament.

  • Sie möchten ein Testament errichten?
  • Es existiert bereits ein Testament und Sie möchten dieses ändern oder aufheben?
  • Sie möchten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?
  • Einige Nachkommen sollen gezielt von der Erbfolge ausgeschlossen und enterbt werden?
  • Sie möchten Personen bedenken, die nicht Ihre gesetzlichen Erben sind?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Erbeinsetzung, Enterbung und Auflagen
  • Erarbeitung eines Testaments in der individuell gewünschten Weise
  • Überprüfung der gewünschten Erbeinsetzung und Vermögensverteilung hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkung

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung des Nachlasses entsprechend der individuellen Vorstellung
  • Bestimmung der Erbfolge und Verteilung des Nachlasses abweichend von den gesetzlichen Regelungen 
  • Einbeziehung nahestehender, nicht verwandter Personen mittels Vermächtnisses
  • Einschränkung/Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten der Erben über den Nachlass 

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Testaments möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht