Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wer eine Schädigung seiner Gesundheit durch eine andere Person erfährt, dem stehen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Wir setzen Ihre Forderungen durch.

Geltendmachung von Schadenersatz: Wir setzen Ihre Forderung durch.

Ob bei der Arbeit, im Verkehr, Zuhause oder in der Öffentlichkeit: Unfälle mit erheblichen Verletzungen oder sogar Todesfolge können uns überall und jederzeit einholen. Auch kommt es immer wieder zu tätlichen Übergriffen mit Verletzungsfolgen.

Dabei ist es wichtig, sich im Falle des Falles zeitnah juristischen Rat zu holen, denn ganz gleich ob Ihnen Schadenersatz durch Verletzungen von Verträgen oder Ihrer Gesundheit zusteht: Wir helfen dabei, die komplexe Rechtsprechung zu verstehen und Sie für den entstandenen Schaden gerecht zu entschädigen.

Denn generell gilt: Um Schadenersatz und somit die für Sie beste Entschädigung zu erhalten, ist es von enormer Wichtigkeit, sich in rechtlicher Hinsicht vertreten zu lassen. So kommt es in diesen Zusammenhang beispielsweise maßgeblich auf eine lückenlose Dokumentation an.

Wir beraten über die Höhe des Schadenersatzes und schätzen realistisch ein, was Ihnen zusteht und im Ernstfall gerichtlich durchsetzbar wäre. Sprechen Sie uns an. 

 

Problemfeld Schadenersatzanspruch.

  • Sie möchten Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen?
  • Sie wissen nicht, ob und wie viel Schmerzensgeld Sie verlangen können?
  • Sie werden zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgefordert und möchten sich dagegen wehren?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten

Ziele und Erfolgsaussichten

  • rechtliche Prüfung, ob Ihnen Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zusteht
  • Ermittlung der Höhe des Schadenersatzes
  • Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes
  • Zunächst außergerichtliche Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeld
  • Versuch einer außergerichtlichen Einigung
  • ggf. gerichtliche Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen und / oder Schmerzensgeldansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jderzeit und kurzfristig möglich
  • Eingehende Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfoglreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich 
  • Die Kosten des Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz  
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage/Klageabwehr möglich

Ihr Ansprechpartner in Sachen Allgemeines Zivilrecht