Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) soll Drittstaatsangehörigen mit besonders hohem Ausbildungsstandard den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei uns.
Wie in vielen Rechtsgebieten schlägt der Einfluss der EU auch im Bereich des Ausländerrechts immer häufiger durch. Im Hinblick auf die Einwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger hat die EU-Richtlinie 2009/50/EG die sogenannte „Blaue Karte“ (bzw. „EU Blue Card“) eingeführt, die das deutsche Aufenthaltsgesetz inzwischen in § 18b Absatz AufenthG abbildet. Schon beim Lesen des Gesetzes wird klar: Um zu beurteilen, wer die spezifischen Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt, ist Fachkenntnis nötig. Aktuelle Gesetzesänderungen, wie die jüngst beschlossene Reform der Richtlinie, müssen außerdem beachtet werden.
Bei besonderer Qualifikation...
Um eine Blaue Karte oder EU Blue Card erhalten zu können, müssen Arbeitnehmer zuerst eine akademische Ausbildung, die dem deutschen Standard entspricht, abgeschlossen haben. Eventuell müssen ausländische Zeugnisse hierzu anerkannt werden. Gleichzeitig werden auch Anforderungen an den auszuübenden Beruf gestellt: Dieser muss nicht nur der erworbenen Qualifikation entsprechen, sondern auch mit mehr als dem gesetzlich festgelegten Basisgehalt entlohnt werden. Parallel zu den allgemeinen Erteilungskriterien sind dann auch noch die im Gesetz aufgezählten und von der Rechtsprechung ausgearbeiteten Ausschlussgründe.
...besondere Vorteile.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Blue Card in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In bestimmten Mangelberufen ist außerdem die notwendige Gehaltsgrenze reduziert.
Vor allem aber ist mit der Blauen Karte der Familiennachzug ebenso erleichtert, wie die Möglichkeit, den Daueraufenthalt in Deutschland durch eine Niederlassungserlaubnis zu sichern.
Eingehende Prüfung und fachkundige Beratung lohnt sich also - bei Interesse vereinbaren wir gerne einen Beratungstermin!