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Laufende Buchführung

Laufende Buchführung

Unser erprobtes Team aus Steuerberatern und Buchhaltern erledigt zuverlässig und fristgerecht Ihre Buchhaltung in der Türkei. Lassen Sie sich von uns beraten. 

 

Unverzichtbare Grundlage aller unternehmerischen Entscheidungen.

Die laufende Buchführung stellt auch in der Türkei eine zentrale handels- und steuerrechtliche Pflicht jedes Unternehmens dar. Darüber hinaus bildet sie jedoch eine unverzichtbare Grundlage aller unternehmerischen Entscheidungen.

Optimale Arbeitsteilung und Transparenz

Bei der laufenden Buchführung sind unterschiedlichste Formen der Arbeitsteilung zwischen der Buchhaltung in Ihrem Unternehmen und unseren Kanzlei-Kooperationspartnern in der Türkei möglich. In jedem Fall reduzieren unsere moderne Infrastruktur und unsere Mehrsprachigkeit Arbeitsaufwand und Kosten. Auch von Deutschland aus gewinnen Sie einen optimalen Überblick über die Leistungsfähigkeit Ihrer türkischen Niederlassungen.

Unsere Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung:

  • Belegerfassung und Kontierung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kostenarten, Kostenstellenrechnung
  • Dokumentation, Berichtswesen bzw. Auswertungen all ihrer türkischen Geschäftsvorgänge auch in deutscher Sprache

Mit unserem Know-how und unserer modernen Infrastruktur unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Aufgabe.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Steuerberatung

Ursin Gunzelmann

Ursin Gunzelmann

Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

+49 911 37 66 76-0
gunzelmann@gencer-coll.de