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Beratung und Gestaltung

Beratung und Gestaltung

Mit unserer Beratung gewinnen Sie eine umfassende Perspektive, um Ihre Steuerlast in der Türkei möglichst optimal zu gestalten.

Wir beraten Sie – für mehr Handlungsspielraum.

Unterhalten Sie Geschäftsbeziehungen in die Türkei oder möchten Sie diese ausbauen? Erzielen Sie Einkünfte in der Türkei? In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei bieten wir eine umfangreiche Betreuung im internationalen Steuerrecht bzw. Wirtschaftsrecht.

Optimale Steuer-Gestaltung bei Aktivitäten in der Türkei:

  • Steuerrechtliche Fragen bei Investitionen oder beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Immobilien in der Türkei 
  • Besteuerung von Arbeitnehmern bei der Entsendung von Mitarbeitern in die Türkei
  • Steuerrechtliche Fragen bei Verlegung des Unternehmens in die Türkei
  • Wahl der geeigneten Rechtsform von Unternehmen bzw. Niederlassungen in der Türkei
  • steuerrechtliche Fragen bei der Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen in die Türkei
  • Steuerspar-Möglichkeiten mit Schwerpunkt Türkei und Fragen rund um das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei

Auf steuerrechtlichem Gebiet sind wir bestens vertraut mit der internationalen Gesetzgebung, so neben den türkischen Vorschriften natürlich auch dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Damit gewinnen Sie eine umfassende Perspektive, um Ihre Steuerlast möglichst optimal zu gestalten.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Steuerberatung

Ursin Gunzelmann

Ursin Gunzelmann

Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

+49 911 37 66 76-0
gunzelmann@gencer-coll.de