Bei Beteiligungen, Fusionen oder Unternehmenskäufen in der Türkei bieten wir unseren Klienten individuelle Lösungen an – zugeschnitten auf ihre unternehmerischen Bedürfnisse.
Deutschland ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner der Türkei. Der türkische Markt bietet mit seiner jungen, gut ausgebildeten Bevölkerung deutschen Firmen zahlreiche interessante Möglichkeiten für langfristig angelegte Investments. Der türkische Investmentmarkt ist von einer starken Dynamik gekennzeichnet, die in der Vergangenheit eine Vielzahl ausländischer Investoren angesprochen hat. Allen voran in den Bereichen Immobilien, Banken, Versicherungen – aber auch Energie- und Pharmaindustrie.
Nach geltendem Recht in der Türkei, werden M&A-Transaktionen durch das Handelsgesetzbuch und das Kapitalmarktrecht geregelt. Darüber hinaus liefern entsprechende Gesetze wie z. B. das Obligationenrecht, das Bankengesetz sowie das Steuerrecht Vorschriften zu M&A-Transaktionen. Dies bedeutet, dass bei M&A-Transaktionen eine Fülle an komplexen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein muss.
Bei Unternehmenskäufen, Fusionen oder Beteiligungen in der Türkei bieten wir unseren Mandanten individuell auf Ihre Ziele zugeschnittene Lösungen an und beraten als türkischer Rechtsanwalt in diesem hochgradig komplexen Markt. So konnten wir – auch dank hervorragender Kontakte zu Industrie und Wirtschaft – schon zahlreiche Unternehmen in den Wachstumsmarkt Türkei begleiten.
Falls auch Sie eine M&A-Transaktion in der Türkei planen, unterstützen wir Sie konkret in den folgenden Bereichen:
Wir verfügen über Erfahrungen in allen Transaktionsformen sowohl auf Kauf- wie auch Verkaufsseite. Sprechen Sie uns an: für Ihre erfolgreichen M&A in der Türkei.