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Freispruch und Einstellung

Freispruch und Einstellung

Das höchste Ziel einer effektiven Strafverteidigung ist die zügige – und im besten Falle unauffällige – Verfahrensbeendigung. Idealerweise geschieht dies bereits im Ermittlungsverfahren.

Straffrei ausgehen.

Unsere Kanzlei führt zunächst als oberste Maxime, dass die von uns betreuten Strafrechtsfälle zu einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch zu führen. Dies ist das Resultat jahrelanger Erfahrung unserer Mitarbeiter in allen Strafrechtsgebieten sowie die unermüdliche Arbeit unserer Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg an jedem einzelnen Fall. 

Ein Freispruch hat genau wie eine Einstellung des Verfahrens zur Folge, dass Sie einer Vorbestrafung entgehen. Entsprechend empfehlenswert ist es, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten. 

Oberstes Verteidigungsziel sollte – wo immer möglich – die Vermeidung einer Hauptverhandlung sein. Die Einstellung bereits im Vorverfahren ist für den Beschuldigten stets die beste aller Optionen. Eine vermiedene Hauptverhandlung erspart nicht nur die damit verbundenen psychischen Belastungen sowie die mögliche „Öffentlichkeit“ – sie eliminiert auch das Risiko einer Verurteilung. 

Ein Verfahren kann aus diversen Gründen eingestellt werden. Da wären zunächst tatsächliche Gründe, was beispielsweise bei einem Mangel an Beweisen oder einer erfolglosen Ermittlung des Täters vorliegt. Weiterhin kann das Verfahren aufgrund prozessualer Gründe eingestellt werden, beispielsweise durch eine Verjährung der Straftat. Bei nicht erheblichen Straftaten ist es zudem möglich, die Einstellung gegen Auflagen, beispielsweise eine Zahlung, einstellen zu lassen.

Sprechen Sie uns im Falle des Falles frühzeitig an. Fachanwaltliche Beratung kann bereits zu Beginn die Chancen einer möglichen Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs abwägen. Wir beraten Sie, um das für Sie beste Ergebnis zu erreichen. 
 

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de