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Polizei und Staatsanwaltschaft

Polizei und Staatsanwaltschaft

Wird Anzeige gegen Sie erstattet, ermittelt die Polizei im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat. Diesen Prozess nennt man Ermittlungsverfahren. 

Bei polizeilichen Ladungen: Keine Pflicht zu erscheinen.

Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Ermittlungsbehörden haben die Aufgabe, einen Verdacht zu klären. Dazu müssen Beweise gesammelt und ausgewertet werden, Spuren gesichert und Zeugen sowie der Beschuldigte vernommen werden. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Beschuldigter in sogenannte „Untersuchungshaft“ genommen wird, und zwar in den Fällen, in denen Fluchtgefahr besteht oder das Risiko der Beweismittelvernichtung. 

Was vielen unbekannt ist: Bei einer polizeilichen Ladung sind Beschuldigte nicht verpflichtet, zu erscheinen. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Staatsanwalt oder ein Ermittlungsrichter vorlädt – diesen Termin muss man unbedingt wahrnehmen, sonst kann man zwangsweise vorgeführt werden.

Frühzeitig ergibt es Sinn, sich anwaltlichen Beistand einzuholen. Denn nur ein Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und somit wissen, was dem Beschuldigten konkret vorgeworfen wird und darauf basierend das weitere Vorgehen und die Chancen und Risiken der zukünftigen Verteidigung abwägen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de