Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Unternehmen Fachkräfte zügiger nach Deutschland einreisen lassen. Wir prüfen, beraten und begleiten den Prozess.
Gerade Unternehmer kennen das Problem: Deutsche Behörden arbeiten immer wieder behäbig und bürokratisch. Um hier schnell und effektiv zum Ziel zu kommen, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen und gut vorbereitet durchzuführen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in § 81a AufenthG bietet die Möglichkeit, die notwendigen Behördengänge in der „Business Migration“ in kurzer Zeit abzuhandeln.
Vor allem für Firmen sollte die Möglichkeit interessant sein, das Einreisevisum für einen Arbeitnehmer, z.B. mit qualifizierter ausländischer Ausbildung, mit dessen Vollmacht selbst zu beantragen. Mit geübter Unterstützung lässt sich die Anwerbung von Fachkräften so professionalisieren und der Verwaltungsaufwand verschlanken.
Konzentration des Verfahrens
Zuständig für die Antragsstellung sind regelmäßig bundeslandweit zuständige, zentrale Stellen, etwa die „Zentralstelle für Facheinwanderung“, in NRW, oder die „Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ in Bayern. Mit Antragsstellung wird zwischen Unternehmen und Ausländerbehörde eine „Vereinbarung“ geschlossen, die den weiteren Ablauf des Verfahrens regelt. Für diese ist eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen, die sorgfältig vorbereitet werden müssen. Dabei treffen den Arbeitgeber und dessen Geschäftsführung umfassende Pflichten.
Bearbeitung in kurzen Fristen
In gesetzlich festgelegten Fristen sind dann mehrere Schritte abzuarbeiten: Unter anderem Beratung und Prüfung von Zeugnis und (konkretem) Arbeitsplatzangebot, Gleichwertigkeitsprüfung durch Industrie- und Handelskammer (IHK bzw. IHK FOSA) oder Handwerkskammer (HWK), Zustimmung der Agentur für Arbeit und schließlich die „Vorabzustimmung“ der Ausländerbehörde. Mit dieser kann dann das erforderliche Visum – ebenfalls in einem Sonderverfahren – beantragt werden. Schon wegen der Fülle der Verfahrensschritte und der Möglichkeiten, den eigenen Antrag zu gestalten, ist anwaltliche Beratung zu dieser Form der Business Migration sinnvoll.
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