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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG können Unternehmen Fachkräfte zügiger nach Deutschland einreisen lassen. Wir prüfen, beraten und begleiten den Prozess. 

Business Migration leicht gemacht

Gerade Unternehmer kennen das Problem: Deutsche Behörden arbeiten immer wieder behäbig und bürokratisch. Um hier schnell und effektiv zum Ziel zu kommen, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen und gut vorbereitet durchzuführen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in § 81a AufenthG bietet die Möglichkeit, die notwendigen Behördengänge in der „Business Migration“ in kurzer Zeit abzuhandeln.

Vor allem für Firmen sollte die Möglichkeit interessant sein, das Einreisevisum für einen Arbeitnehmer, z.B. mit qualifizierter ausländischer Ausbildung, mit dessen Vollmacht selbst zu beantragen. Mit geübter Unterstützung lässt sich die Anwerbung von Fachkräften so professionalisieren und der Verwaltungsaufwand verschlanken.

Konzentration des Verfahrens
Zuständig für die Antragsstellung sind regelmäßig bundeslandweit zuständige, zentrale Stellen, etwa die „Zentralstelle für Facheinwanderung“, in NRW, oder die „Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ in Bayern. Mit Antragsstellung wird zwischen Unternehmen und Ausländerbehörde eine „Vereinbarung“ geschlossen, die den weiteren Ablauf des Verfahrens regelt. Für diese ist eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen, die sorgfältig vorbereitet werden müssen. Dabei treffen den Arbeitgeber und dessen Geschäftsführung umfassende Pflichten.

Bearbeitung in kurzen Fristen
In gesetzlich festgelegten Fristen sind dann mehrere Schritte abzuarbeiten: Unter anderem Beratung und Prüfung von Zeugnis und (konkretem) Arbeitsplatzangebot, Gleichwertigkeitsprüfung durch Industrie- und Handelskammer (IHK bzw. IHK FOSA) oder Handwerkskammer (HWK), Zustimmung der Agentur für Arbeit und schließlich die „Vorabzustimmung“ der Ausländerbehörde. Mit dieser kann dann das erforderliche Visum – ebenfalls in einem Sonderverfahren – beantragt werden. Schon wegen der Fülle der Verfahrensschritte und der Möglichkeiten, den eigenen Antrag zu gestalten, ist anwaltliche Beratung zu dieser Form der Business Migration sinnvoll.

Gerne beraten wir Ihr Unternehmen in einem persönlichen Termin, per Telefon oder online Call – wenden Sie sich an uns!

Wir prüfen, ergänzen, beraten und begleiten

  • Wir beraten Sie zu den Anforderungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
  • Wir weisen transparent auf Risiken hin
  • Wir prüfen Alternativen und zeigen Möglichkeiten auf
  • Wir sichten Ihren Bewerberpool, weisen auf Probleme hin und helfen, notwendige Anpassungen vorzunehmen
  • Wir unterstützen Ihre Bewerber bei der Anerkennung von Abschlüssen, Zulassungen und Zertifikaten
  • Wir begleiten die Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel
  • Wir beraten zu den anschließenden Möglichkeiten der anschließenden Arbeitnehmerakquise, der Fortbildung und der dauerhaften Beschäftigung

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Vertretungsumfang

  • Erstberatung mit eingehender Erörterung Ihrer spezifischen Bedürfnisse
  • Erörterung der Erfolgsaussichten, ggf. Prüfung von alternativen Antragsmöglichkeiten, auch als tiefgehendes Gutachten
  • Prüfung der Stellenprofile, Ausschreibungen und des Bewerberpools - je nach Stadium des Prozesses
  • Begleitung im Anerkennungs- und Antragsverfahren, Kommunikation mit den Ausländerbehörden
  • Flexible Anpassung von Anträgen im Prüfverfahren
  • Regelmäßige Kommunikation mit den zuständigen Behörden zur Beschleunigung der Titelerteilung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Detaillierte Vorbereitung der Antragsstellung
  • Vermeidung unnötiger Wartezeiten
  • Zügiger Erhalt von Visum und Aufenthaltstitel

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung von Unternehmern sind begrenzt auf 290,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • In der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern
  • Häufig Vorbereitung durch umfangreiche Gutachten zu transparent erläuterten Honoraren

Ihre Ansprechpartner in Sachen Business Migration