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Resturlaub zum Jahresende

Passenderweise zum Ende des Jahres 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel in zwei Verfahren über die Frage geurteilt, ob – wie bisher nach deutscher Praxis – Urlaub zum Jahresende bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses dann verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beantragt worden ist.