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Veranstaltungsdetails

Die Türkei ist mit einer jungen, wachsenden Bevölkerung von rund 85 Millionen Einwohnern ein Schwellenland mit hohem Wachstumspotenzial. Durch die geografische Nähe zur Europäischen Union (EU) ist das Land für deutsche Firmen ein wichtiger Partner. Vor allem in den Bereichen Beschaffung, Absatz, Produktion und Technologie gibt es rege Geschäftsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland.

Wie sind die kulturellen Gepflogenheiten in der Türkei? Was sind die typischen Verhaltens- und Denkweisen der Türken? Was sollten Sie bei Verhandlungen mit türkischen Geschäftspartnern beachten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Die Themen im Einzelnen:

- Business-Knigge Türkei

- Kultur in der Türkei

- Türkische Sprache

- Nonverbale Kommunikation in der Türkei

- Türkische Unternehmenskultur

- Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei mit Fokus auf Vertragsverhandlungen

Zu den Inhalten wird Rechtsanwalt Cüneyt Gençer von der Kanzlei gençer & coll. referieren. Als Rechtsanwalt mit Länderschwerpunkt Türkei verfügt Herr Gençer über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der deutschen und der türkischen Geschäfts- und Verhandlungskultur.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein statt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer informiert im Gespräch über empfohlene Handlungsweisen im Falle einer Festnahme.

Im Rahmen eines Interviews nimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer Stellung zu unterschiedlichsten Fragen zu den Herausforderungen als Strafverteidiger.

In einem von gencer & coll. durch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Kerner geführten Verfahren vor dem Amtgericht Nürnberg wurde eine von der Sparkasse Nürnberg erklärte Kündigung von sechs Prämiensparverträgen für unzulässig erklärt. Die Verträge waren zuvor im Wegen von Erbfällen auf eine Erbin umgestellt worden. Hierbei wurden neue Formulare durch die Sparkasse Nürnberg herausgegeben, die eine fixe Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten, also 99 Jahren vorgesehen haben.

Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat der EuGH entschieden, dass eine von zahlreichen Banken und Sparkassen verwendete Formulierung zu Widerrufsinformationen in Darlehens- und Kreditverträgen nicht ordnungsgemäß ist, da diese nicht „klar und prägnant“ ist. Daher entsprechen diese Formulierungen nicht der europäischen Richtlinie 2008/48.