Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Sicher im Darknet?

Sicher im Darknet?

Sicher im Darknet? 

Wieder einmal rückt das Darknet anlässlich des kürzlich vom Landgericht Freiburg entschiedenen Missbrauchsfalls von Staufen ins Interesse der Menschen und sorgt für weites Entsetzen. Über zwei Jahre wurde ein Junge von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten im Darknet für Vergewaltigungen gegen Geld angeboten. Doch das ist nicht die einzige Horrorgeschichte, die in Verbindung mit dem Darknet steht. Immer öfter werden Skandale aufgedeckt und überbieten jede Vorstellung des Grauens. Kinderpornographie, Auftragsmörder, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel – kurz: im Darknet kann man alles erwerben, was illegal ist. Aber wieso wird hier so offen mit illegalen Gütern gehandelt? Ist man im Darknet tatsächlich derart anonym, dass das Darknet einen straffreien Raum bildet? Ab wann kann man sich strafbar machen? Und kann schon der kurze Blick ins Darknet aus Interesse zum Verhängnis werden? 

Schützt mich die Anonymität? 

An sich schafft das ‚dunkle Netz‘, das Darknet, eine Möglichkeit zur Anonymität beim Surfen. Inzwischen hat es sich aber zu einem wachsenden Schwarzmarkt herausgebildet. Natürlich bietet das Darknet keinen straffreien Raum. Wegen der im Darknet nicht vorhandenen Spuren des Surfens stehen die Strafverfolgungsbehörden vor einer neuen Herausforderung: der Anonymität. Die auf Darknet-Kriminalität spezialisierten Einheiten sind in ihren Ermittlungen weitaus eingeschränkter, jedoch wurden und werden noch Methoden entwickelt, die immer öfter zu Ermittlungserfolgen führen. 

Was darf ich im Darknet?

Illegal bleibt illegal

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass strafbare Handlungen nicht dadurch ihre Rechtswidrigkeit verlieren, weil sie auf einer anonymen Plattform stattfinden. Selbstverständlich ist der Handel (sowohl das Anbieten, als auch der Kauf) mit illegalen Gütern auch im Darknet rechtswidrig und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt beim Kauf/Anbieten generell legaler Güter, die aber auf Straftaten zurückzuführen sind und dies für den Käufer erkennbar ist. Offensichtlich ist dies z. B. beim Erwerb von Zugangsdaten und anderen Informationen (Datenhehlerei). Kurz: Das Darknet ist kein straffreier Raum, das Strafgesetzbuch gilt auch hier. 

Ankauf legaler Waren auch schon bedenklich

Probleme beim Ankauf legaler Produkte im Darknet können dadurch entstehen, dass der Verkäufer seine Ware nicht ordnungsgemäß versteuert. Das Darknet ist bekannt dafür, dass zahlreiche Händler legaler Produkte die Mehrwertsteuer nicht abführen. 

Wenn auch dem Käufer offensichtlich erkennbar wird, dass der Händler so verfährt, dann kann das auch zum Problem des Kunden werden, weil in diesem Fall der Käufer dem Verkäufer vorsätzlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, sodass auch der Käufer sich der Steuerhehlerei strafbar machen kann. 

Umschauen ist nicht strafbar – mit einer Ausnahme

Das bloße Umschauen im Darknet ist grundsätzlich nicht strafbar. 

Beispiel: der Spaziergang im Stadtpark ist nicht strafbar. Der Ankauf von Drogen in diesem schon. 

Anderes gilt für den Bereich der Kinderpornographie. Unstreitig strafbar gem. § 184b Absatz 1 Strafgesetzbuch ist das Erstellen, Verbreiten, Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften. Vorsicht ist aber auch schon beim Ansehen geboten. So sollten Sie darauf achten, auch nicht aus Versehen auf kinderpornographisches Videomaterial zu klicken. Denn durch das Anklicken werden die Videodateien automatisch im Browser-Speicher abgelegt. Damit ist man auch ungewollt im Besitz des fraglichen Videomaterials und macht sich strafbar gemäß § 184b Absatz 4 S.1 Strafgesetzbuch. 

Fazit: Das bloße Umschauen im ‚dunklen Netz‘ ist nicht strafbar. Achten Sie aber darauf, im Darknet am besten nichts zu kaufen und auch nicht bei kinderpornographischem Material zu landen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie regulär im Internet shoppen. 

Was tun, wenn mir ein Fehler im Darknet passiert ist?

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie rechtswidrige Handlungen im Darknet vorgenommen haben, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Im Falle, dass Sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind, eine polizeiliche Ladung wegen Vorwurf einer strafbaren Handlung erhalten haben oder gar einen Strafbefehl/Anklageschrift vorliegen haben, raten wir Ihnen, unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Ich stehe Ihnen hierbei mit meiner Kompetenz und Erfahrung in der Verteidigung auf dem Gebiet des Strafrechts gerne zur Verfügung. 

  • #rechtstipp