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Pfändung eines A320 wegen Flugverspätung durch gençer & coll.

Onur Air Airbus A320 Bild von Aero Icarus

Wenn ein Flug Verspätung hat, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn das Flugunternehmen sich dann noch weigert, den Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu bezahlen.

Leider gibt es einige internationale Flugunternehmen, die aus Prinzip nicht zahlen. Sie fühlen sich sicher, weil sie in Deutschland keine Niederlassung haben und daher deutsche Gerichtsurteile oft folgenlos bleiben. Die Anerkennung von deutschen Urteilen im Ausland ist oft ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, der angesichts der Höhe der Flugentschädigung in vielen Fällen nicht wirtschaftlich erscheint.

Mit diesem Umstand wollte sich Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Schmidt aus dem Team der gc.rechtsanwälte in Nürnberg, nicht abfinden, und suchte nach einer anderen Möglichkeit. Das Ergebnis wartete wenig später auf den Repräsentanten der Onur Air - Herrn Gaffar Yılmaz - bei der Landung der A320 seines Flugunternehmens am 29.08.2016 in Berlin. Herr Rechtspfleger Haufe eröffnete ihm, dass das Flugzeug mit einem Neuwert von etwa 85 Million US-Dollar wegen einer gerichtlich festgestellten Forderung in Höhe von 3.696,80 EUR gepfändet werden soll. Der Repräsentant bevorzugte dann doch die Zahlung des Entschädigungsbetrages in bar (!) und die Mandanten erhielten endlich das ihnen zustehende Geld. Voller Erfolg auf ganzer Linie - manchmal schießen wir auch mit Kanonen auf (große) Spatzen!