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Migration Deutschland | EU-„Blue-Card“ und Familiennachzug

EU-Blue-Card und Familiennachzug

EU-„Blue-Card“ und Familiennachzug

Obwohl das Thema Familiennachzug nach Deutschland häufig vor allem im Zusammenhang mit Geflüchteten und Asylbewerbern immer wieder in den Medien steht, ist es für weitaus mehr Menschen von großer Bedeutung. Der Wunsch, mit der nahen oder manchmal auch ferneren Verwandtschaft zusammenzuleben, ist auch für Deutsche mit ausländischen Verwandten, oder Ausländer mit Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, zum Beispiel Inhaber einer „Blue Card“ der EU, die als besonders gut ausgebildete Arbeitnehmer nach Deutschland gekommen sind, nur zu verständlich. Es werden sich wohl fast alle einig sein, dass es für unsere Gesellschaft richtig und wichtig ist, die Familie als Grundrecht nach Artikel 6 Grundgesetz und als Menschenrecht des Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention zu schützen.

Dabei wirken die Voraussetzungen, Verwandte – seien es Ehepartner, Kinder, Eltern oder Großeltern, Schwester oder Bruder – nach Deutschland kommen zu lassen für viele verwirrend. Der Gang zur Behörde muss aber kein schwerer sein: Gut informiert und mit kompetenter Beratung lässt sich der entsprechende Antrag richtig stellen und das Verfahren erfolgreich abschließen.

§ 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zeigt: Wichtig ist, beim Familien- oder Ehegattennachzug zuerst zu prüfen, wer nach Deutschland kommen soll und zu wem er oder sie ziehen soll. Zur ersten Frage ist vor allem die Nähe der Verwandtschaft entscheidend, bei der zweiten kommt es auf die Staatsangehörigkeit des bereits in Deutschland Wohnenden an. Jeweils andere Voraussetzungen gelten für Deutsche und Ausländer und unter diesen wieder andere für EU-Bürgern und Angehörige von Drittstaaten, also von außerhalb der Europäischen Union. Vielfach vereinfachte Anforderungen gelten für Inhaber der „Blue Card“.

Deutschland bei der Zahl der erteilten Blue Cards innerhalb der EU mit weitem Abstand vorne

Die EU-„Blue-Card“ oder blaue Karte (natürlich in Anlehnung an die „Green Card“ der USA) wurde von der Europäischen Union eingeführt und ist in Deutschland seit 2012 gesetzlich, vor allem in § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), vorgesehen. Die Berechtigten, nämlich „hochqualifizierte Beschäftigte“ müssen Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die finanzielle und Arbeitsplatz-Sicherheit erfüllen. Außerdem gibt es eine umfangreiche Liste von Ausschlussgründen. Trotz dieser auf den ersten Blick schwierigen Voraussetzungen, liegt Deutschland bei der Zahl der erteilten Blue Cards innerhalb der EU mit weitem Abstand vorne. Neben Indien und China kommen die meisten Antragssteller dabei aus Russland, der Türkei sowie der Ukraine. 

Ehepartner und Kinder von Inhabern der blauen Karte haben oft einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis

Ist die Blue Card erst einmal erteilt worden, greifen für den Nachzug teils erhebliche Erleichterungen: Ehepartner und Kinder von Inhabern der blauen Karte haben oft einen durchsetzbaren Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis. Anders gesagt: Der Nachzug muss erlaubt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Selbst andere Verwandte, etwa Eltern oder Geschwister, haben Anspruch, wenn das von Ihrer Familie getrennte Leben für Sie – etwa wegen Krankheit – einen besonderen Härtefall darstellt. Was für viele den Einstieg noch erleichtern dürfte, ist, dass von den berechtigten Verwandten – jedenfalls bei Einreise – keine Deutschkenntnisse verlangt werden.

Schon bei der Stellung des Antrags auf Familiennachzug kann Unterstützung aus Deutschland Gold wert sein: Entweder, der Antrag ist persönlich bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorzubringen, sodass die gut sortierte Vorbereitung von Dokumenten nötig wird, oder es gilt mit der Behörde zu verhandeln, warum das nachziehende Familienmitglied als Ausnahme schon mit dem Inhaber Blue Card einreisen soll. 

Sind die Hürden des Verfahrens gemeistert, steht den nachziehenden Partnern, Kindern und Verwandten eine Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum der Gültigkeit der Blue Card zu. In dieser Zeit dürfen die Nachziehenden auch – ohne Einschränkungen – in Deutschland arbeiten. Je nach Arbeitssituation und den Zukunftsplänen der Familie, kann sich daraus, so wie auch bei der blauen Karte selbst, unter bestimmten Umständen sogar zu einer langfristigen Niederlassungserlaubnis entwickeln.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne.

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