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Geldstrafe – wie die Höhe ermittelt wird

Geldstrafe Höhe ermitteln

So wird die Höhe einer Geldstrafe ermittelt 

Wer eine Straftat begangen hat, muss je nach Fall mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Eine Geldstrafe kann in Form einer Verurteilung nach einer mündlichen Verhandlung vor Gericht oder schriftlich durch Strafbefehl erfolgen. Die Höhe der Geldstrafe kann dabei unterschiedlich ausfallen, da es auf den einzelnen Fall ankommt.

Bestimmung der Tagessätze

Verhängt das Gericht eine Geldstrafe, bestimmt es für diese zunächst eine Anzahl von sogenannten Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze legt das Gericht bei der Strafzumessung fest. Im Rahmen der Strafzumessung prüft das Gericht die Schuld des Straftäters und stellt eine Prognose, welche Folgen die Strafe für den Straftäter haben wird.

Dabei muss die Strafe auch verhältnismäßig sein. Das heißt, das Gericht würdigt das Motiv, die Gesinnung und den Willen des Täters. Auch berücksichtigt das Gericht, auf welche Art und Weise der Täter die Strafe begangen hat. Zuletzt spielen Vorstrafen und – das ist in diesem Punkt für die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung – das Nachtatverhalten eine Rolle.

So würdigt das Gericht Schadenswiedergutmachungen und sogar Bemühungen des Täters, einen Ausgleich mit dem Opfer zu finden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Täter sich um die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens (TOA) bemüht. Lehnt das Opfer die Durchführung ab, hat das Gericht dieses Bemühen des Täters dennoch strafmildernd zu berücksichtigen.

Höhe der Tagessätze

Hat das Gericht die Anzahl der Tagessätze ermittelt, legt es im zweiten Schritt die Höhe des einzelnen Tagessatzes fest. Das Gesetz regelt, dass der Tagessatz mindestens einen bis höchstens 30.000 Euro zu betragen hat. Das Gericht hat bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Straftäters zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt für die Berechnung ist das Nettoeinkommen. Die Berechnung des Nettoeinkommens umfasst sämtliche Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit. Kleinere und mittlere Vermögen sowie Immobilien bleiben unberücksichtigt, allerdings ist der Zinsgewinn einzubeziehen.

Von diesem Nettoeinkommen zieht das Gericht Werbungskosten, Betriebsausgaben, nicht aber Abschreibungen ab. Schulden, Lohnpfändungen und andere Verbindlichkeiten sind allerdings zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Unterhaltsverpflichtungen anzurechnen. Wichtig dabei ist, dass das Gericht lediglich tatsächliche Zahlungen berücksichtigt.

Erhält das Gericht keine Angaben zu der Höhe des Einkommens, zum Beispiel, weil der Täter keine oder unzutreffende Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, dann darf es das Einkommen schätzen. Hier kann es freilich zu Fehlschätzungen kommen, die sich zulasten aber auch zugunsten des Täters auswirken können.

Anwalt einschalten

Bei Zweifeln sollte daher anwaltlicher Rat eingeholt werden. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann überprüfen, ob das Gericht die Geldstrafe richtig angesetzt hat oder ob zum Beispiel noch weitere Abzüge in Betracht kommen. Zu viel Zeit sollten sich Betroffene nicht lassen: Im Falle eines Urteils muss binnen einer Woche und gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.

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