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Partner beim Umweltinfrastrukturausbau in der Türkei - Unternehmerreise nach Izmir

 

Vom 10. bis 13. November 2015 bot das Bayerische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit Bayern International, dem Umweltcluster Bayern, dem Cluster Energietechnik Bayern und der IHK Nürnberg eine Unternehmerreise in das Ballungszentrum Izmir/Türkei an.

Rechtsanwalt Cüneyt Gençer, der auch staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher für die türkische Sprache ist, hat auf der Veranstaltung "2. Wirtschaftswissenschaftliches Forum: IT und Innovationsmanagement" an der FOM Hochschule in München vom 04.11. bis 05.11.2015 als Simultandolmetscher teilgenommen.

Compliance bzw. Regeltreue steht in der Wirtschaft für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Verhaltensregeln, in Unternehmen. Compliance dient insbesondere der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption sowie der Schaffung fairen Wettbewerbs unter den Unternehmen.

Seminar im Rahmen der Informationsveranstaltung „Industrieeffizienz in der Türkei“

Dienstag, 21. Oktober 2014 | 09:30 Uhr | Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken | Ulmenstraße 52 | 90443 Nürnberg

 

Im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie organisiert die eclareon GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer am 21. Oktober 2014 eine Informationsveranstaltung zum Thema: „Industrieeffizeinz in der türkischen Industrie“ in Nürnberg.

 

Die Konferenz wird einen breiten thematischen Überblick zu Lösungen für die türkische Industrie geben. Neben energiewirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sind vor allem Projekte und Entwicklungen im Sektor der Industrieeffizienz mit Schwerpunkt auf die energieintensive Metallverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie und Elektro- & Maschinenbau Gegenstand der Veranstaltung. Das Programm wird durch praktische Hinweise zum Markteintritt und zu rechtlichen Rahmenbedingungen komplettiert.

Mit der Begründung, die Eingewöhnung in Deutschland zu erleichtern, sowie Zwangsehen erschweren zu wollen, hatte die Bundesregierung im Jahr 2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU den Ehegattennachzug vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abhängig gemacht und obligatorische Sprachtests eingeführt.

 

Das Erfordernis des Nachweises betrifft sowohl den Nachzug zu hier lebenden Ausländern als auch den Familiennachzug zu Deutschen, wohingegen der Nachzug zu Unionsbürgern und Staatsangehörigen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten ohne ein derartiges Erfordernis zuzulassen ist.

 

Privilegiert sind aber auch diejenigen, die einen Hochschulabschluss nachweisen können bzw. hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind. Ausnahmen gelten auch für solche Zuzugswillige, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.