gençer & coll. vertritt Sie im Wirtschaftsstrafrecht in sämtlichen Instanzen.
Auch Unternehmer sehen sich schnell einer strafrechtlich relevanten Situation ausgesetzt. Häufig ist es mangelhafte Kommunikation, Transparenz oder schlicht fehlendes Wissen, das Straftaten begünstigt. Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte wie Mitarbeiter und beraten diese bei der Abwehr strafrechtlicher Vorwürfe.
Das Risiko für Unternehmen, die in Ermittlungen strafrechtlicher Tatbestände verwickelt sind, ist enorm. Bereits ein Anfangsverdacht genügt, um Durchsuchungen und Beschlagnahmen in die Wege zu leiten, selbst das Einfrieren geschäftlicher Konten ist bereits im Zuge von Ermittlungen möglich. Das unternehmerische Handeln sowie der laufende Geschäftsbetrieb werden hier massiv beeinträchtigt.
Nach unserer Erfahrung sind im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig – wie auch im Steuerstrafrecht – die gegebenen Möglichkeiten der Verteidigung abzuwägen und zu nutzen, um möglichst bereits im Vorfeld auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht), nach § 153 StPO (wegen geringer Schuld und ohne Geldauflage) oder nach § 153 a StPO (gegen Geldauflage) hinzuwirken. Sollte dennoch ein Strafbefehl erlassen werden oder die Erhebung einer Anklage erfolgen, versuchen wir, wenn Einstellung oder Freispruch nicht realistisch sind, soweit möglich eine Schadenbegrenzung, z. B. mittels einer Verständigung im Strafverfahren, zu erreichen.
Sollte sich Ihr Unternehmen in strafrechtlich relevanten Ermittlungen wiederfinden, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unsere Rechtsanwälte um unseren Fachanwalt für Strafrecht unterstützen Sie in dieser für die erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens essenziellen Phase gewissenhaft und von der ersten Sekunde.