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Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

gençer & coll. vertritt Sie im Wirtschaftsstrafrecht in sämtlichen Instanzen.

Sobald Sie beschuldigt sind, eine Straftat begangen zu haben: Rechtsanwalt einschalten.

Auch Unternehmer sehen sich schnell einer strafrechtlich relevanten Situation ausgesetzt. Häufig ist es mangelhafte Kommunikation, Transparenz oder schlicht fehlendes Wissen, das Straftaten begünstigt. Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte wie Mitarbeiter und beraten diese bei der Abwehr strafrechtlicher Vorwürfe. 

Das Risiko für Unternehmen, die in Ermittlungen strafrechtlicher Tatbestände verwickelt sind, ist enorm. Bereits ein Anfangsverdacht genügt, um Durchsuchungen und Beschlagnahmen in die Wege zu leiten, selbst das Einfrieren geschäftlicher Konten ist bereits im Zuge von Ermittlungen möglich. Das unternehmerische Handeln sowie der laufende Geschäftsbetrieb werden hier massiv beeinträchtigt. 

Nach unserer Erfahrung sind im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig – wie auch im Steuerstrafrecht – die gegebenen Möglichkeiten der Verteidigung abzuwägen und zu nutzen, um möglichst bereits im Vorfeld auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht), nach § 153 StPO (wegen geringer Schuld und ohne Geldauflage) oder nach § 153 a StPO (gegen Geldauflage) hinzuwirken. Sollte dennoch ein Strafbefehl erlassen werden oder die Erhebung einer Anklage erfolgen, versuchen wir, wenn Einstellung oder Freispruch nicht realistisch sind, soweit möglich eine Schadenbegrenzung, z. B. mittels einer Verständigung im Strafverfahren, zu erreichen.

Sollte sich Ihr Unternehmen in strafrechtlich relevanten Ermittlungen wiederfinden, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unsere Rechtsanwälte um unseren Fachanwalt für Strafrecht unterstützen Sie in dieser für die erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens essenziellen Phase gewissenhaft und von der ersten Sekunde. 

Man wirft Ihnen eine Straftat vor. Was nun?

  • Wurden Sie in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sie zugelassen?
  • Sind Sie bereits wegen einer Straftat verurteilt?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Bei ungünstiger Beweislage: Mitwirken an der Sachhaltsaufklärung in Form der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung weiterer Ermittlungen im Falle stark belastender Beweislage durch möglichst frühzeitige Absprachen
  • Vermeidung von Untersuchungshaft
  • Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Einstellung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder nach  Verständigung über einen Strafbefehl
  • Strafmaßminderung
  • Einstellung des Verfahrens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Verständigung über einen Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in der Regel nach einigen Wochen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für die Erstellung und Prüfung von Korrespondenz bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber Pauschalvereinbarungen an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Zumeist bietet sich jedoch auch hier eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber eine Pauschalvereinbarung an.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht