Die Steuerfahndung nimmt zunehmend Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen ins Visier. Wir beraten.
Nicht selten sind es Betriebsprüfungen oder private Tippgeber, die den entsprechenden Behörden einen Hinweis liefern und Ermittlungen anstoßen. Doch natürlich sind die Auslöser für steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren mannigfaltig.
Sobald nun der Vorwurf einer Steuerstraftat im Raum steht, ist Eile geboten. Die Ermittlungsbehörden nutzen bei wirtschafts- oder steuerstrafrechtlichen Vergehen gerne – abhängig von der Schwere des Vorwurfs – ein eindrucksvolles Portfolio staatlicher Eingriffsbefugnisse (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft etc.), um die Ermittlungen voranzutreiben.
Im Zuge eines etwaigen Steuerstrafverfahrens ist es dann oberste Priorität, eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (gegen Zahlung einer Auflage) zu erreichen.
Generell ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht jedenfalls aus unseren Erfahrungen zu empfehlen, da sie nachteiligen Konsequenzen entgegenwirken kann. Wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie von unseren erprobten Juristen.
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)