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Kontingentbestätigungen

Kontingentbestätigungen

Für die Tätigkeit im Rahmen von Werkvertragsarbeitnehmern werden Quoten festgelegt.

Obergrenzen für Arbeitnehmer im Baugewerbe

Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit einem türkischen Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrags interessiert? Hier müssen Sie beachten, dass sowohl für Ihren Betrieb wie auch für das türkische Unternehmen Regeln festgesetzt wurden. 

So sind beispielsweise bei einer Betriebsgröße von bis zu 50 gewerblichen Arbeitnehmern nur bis zu 15 Werkvertragsarbeitnehmer genehmigungsfähig. Zusätzlich darf die Anzahl der Werkvertragsarbeitnehmer die des gewerblichen Arbeitnehmer des deutschen Betriebs nicht übersteigen. Zusätzlich werden durch zwischenstaatliche Regierungsvereinbarungen so genannte Kontingente, also Höchstzahlen vergeben, wie viele Arbeitnehmer aus einem Land nach Deutschland entsendet werden dürfen. Die Kontingente werden ausschließlich vom zuständigen Ministerium im Heimatland (Kontingentvergabestelle) auf die Unternehmen, die den jeweils festgelegten Vergabekriterien entsprechen, verteilt und bestätigt. Diese ist stets selbst vom ausländischen Unternehmen einzuholen und vorzulegen. 

Auf vorstehendem Gebiet sind wir bestens vertraut mit der aktuellen Gesetzgebung, so insbesondere im Hinblick auf Vorschriften und Regelungen zwischen Deutschland und der Türkei. So helfen wir Ihnen bei der Klärung, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. 

Ihr Ansprechpartner in Sachen Werkvertragsverfahren

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de