Kosten für die Prozessvertretung
Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit werden in der Regel Honorare nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem RVG fällig. Diese sollen nachstehend grundsätzlich erläutert werden. Selbstverständlich kann diese Übersicht eine eingehende Erläuterung und Beratung im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Verfahrensgebühr
In zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht entsteht eine Verfahrensgebühr für die gerichtliche Vertretung sowie die Einreichung von Schriftsätzen. Für die Wahrnehmung der Gerichtstermine durch den Anwalt fällt eine Terminsgebühr an. Im Fall einer Einigung mit der Gegenseite vor Gericht, kann zudem noch eine Vergleichsgebühr anfallen.
Gebühren bei Strafverfahren
Für Strafverfahren sieht der Gesetzgeber im RVG sogenannte Rahmengebühren vor, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber richten. Neben einer Grundgebühr für die Einarbeitung in den Rechtsfall und einer Verfahrensgebühr für das Betreiben des Falles ist die Teilnahme des Anwalts an gerichtlichen Terminen durch Termingebühren abzugelten.
Häufig bietet es sich bei der Verteidigung in Strafverfahren jedoch – auch zur Kostentransparenz – an, vorab eine Vergütungsvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte zu schließen.
Übrigens: Rechtsschutzversicherungen helfen Ihnen, die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites abzumildern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Sachgebiete in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beispielsweise Scheidungen (nur die Beratung wird gedeckt), Abwehr von Schadenersatzforderungen sowie Ansprüche aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit übernimmt.