Im Falle eines Haftbefehls gegen Ihre Person oder einer polizeilichen Festnahme sollten Sie nicht zögern, anwaltlichen Rat zu suchen.
Wird man in Deutschland einer Straftat dringend verdächtigt, so beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl. Besteht ein sogenannter Haftgrund, beispielsweise Flucht- oder Wiederholungsgefahr, werden Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.
Dies erfolgt nicht immer zu Recht, zudem bestehen Möglichkeiten hiergegen juristisch vorzugehen. Auch sind strenge formale Voraussetzungen zu beachten.
Im Falle der Untersuchungshaft: Suchen Sie sich umgehend juristischen Rat. Lassen Sie sich nicht zu Äußerungen hinreißen (auch nicht gegenüber anderen Inhaftierten). Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg führen auch Haftbesuche durch.