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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft

Im Falle eines Haftbefehls gegen Ihre Person oder einer polizeilichen Festnahme sollten Sie nicht zögern, anwaltlichen Rat zu suchen.

Zügig juristischen Rat einholen!

Wird man in Deutschland einer Straftat dringend verdächtigt, so beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl. Besteht ein sogenannter Haftgrund, beispielsweise Flucht- oder Wiederholungsgefahr, werden Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. 

Dies erfolgt nicht immer zu Recht, zudem bestehen Möglichkeiten hiergegen juristisch vorzugehen. Auch sind strenge formale Voraussetzungen zu beachten. 

Im Falle der Untersuchungshaft: Suchen Sie sich umgehend juristischen Rat. Lassen Sie sich nicht zu Äußerungen hinreißen (auch nicht gegenüber anderen Inhaftierten). Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Nürnberg führen auch Haftbesuche durch.

Ihre akute Lage in der Untersuchungshaft.

  • Wurden Sie polizeilich festgenommen?
  • Sollen Sie dem Haftrichter vorgeführt werden?
  • Wurde ein Haftbefehl gegen Sie erlassen?
  • Soll die Untersuchungshaft mittels eines Haftprüfungstermins aufgehoben werden?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung gegebenenfalls im Rahmen eines Haftbesuchs mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Beantragung eines Haftprüfungstermins zwecks Entscheidung über eine Haftentlassung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Haftentlassung bei fehlendem dringendem Tatverdacht bzw. fehlendem Haftgrund (z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr)
  • Außervollzugsetzung des Haftbefehls, z.B. bei Fluchtgefahr mittels Stellen einer Kaution

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Haftbesuche kurzfristig möglich
  • Gewährung von Akteneinsicht grundsätzlich binnen weniger Tage
  • Ein beim Ermittlungsrichter beantragter Haftprüfungstermin muss binnen zwei Wochen stattfinden

Kosten und Gebühren

 

  • in der Regel Honorarvereinbarung für einzelne Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de