Wenn ein Strafbefehl gegen Sie vorliegt, ist schnelles Handeln gefragt. Lassen Sie sich beraten.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik, sondern setzen Sie sich bestenfalls unmittelbar mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung. Auch wenn im Strafbefehlsverfahren die Beteiligung eines Anwalts nicht zwingend notwendig ist, kann sie doch zahlreiche Vorteile mit sich bringen, die sich positiv auf den Ausgang des Verfahrens auswirken können.
Unter anderem hat der Rechtsanwalt im Gegensatz zu Ihnen als Beschuldigter das Recht auf Akteneinsicht. Dies ermöglicht eine deutlich bessere Begründung des Einspruchs gegen den Strafbefehl.
Ein Strafbefehlsverfahren kann als vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität bezeichnet werden, bei dem ein schriftlicher Strafbefehl erlassen wird. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Verurteilung vor Gericht liegt darin, dass derjenige der einen Strafbefehl zugestellt bekommen hat, nicht vor Gericht muss und sich somit die Vorführung als Angeklagter vor einem Richter und Staatsanwalt erspart.
Nichtsdestotrotz ist ein Strafbefehl eine sehr ernste Angelegenheit, der mit dem nötigen Respekt begegnet werden sollte. Eine juristische Beratung durch einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt bzw. Fachanwalt ist ratsam. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt in Nürnberg.