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Strafanzeige und Strafantrag

Strafanzeige und Strafantrag

Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen das Mittel der Strafanzeige frei. 

Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden?

In Strafverfahren spielen Strafanzeigen und Strafanträge eine zentrale Rolle. Egal ob Sie als Opfer, Zeuge oder Beschuldigter im Fokus stehen – ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie optimal beraten, welche Folgen auf Sie zukommen. 

Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten, dies funktioniert in der Regel persönlich oder schriftlich (E-Mail, Brief oder per Fax – zum Teil neuerdings auch online). Angezeigt werden kann jeder Sachverhalt, der für eine Straftat gehalten wird. Die Behörden werden mit der Anzeige zunächst nur über den Verdacht einer Straftat informiert. In der Regel stellt das Opfer die Anzeige, es kann aber auch jeder, der Zeuge einer Straftat wurde oder von einer Straftat weiß, diese zur Anzeige bringen. 

Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen und Ermittlungen einzuleiten. Da sich viele Straftaten im privaten Umfeld ereignen, besteht für Staatsanwaltschaft und Polizei in der Anzeige die einzige Möglichkeit, von Straftaten in Kenntnis gesetzt zu werden. Entsprechend angewiesen sind die Behörden darauf, dass Opfer wie Zeugen sie informieren.

Wir beraten Sie, falls Sie eine Strafanzeige stellen möchten und vorab oder anschließend juristische Auskünfte benötigen.

Typische Fragen rund um die Strafanzeige.

  • Sind Sie das Opfer einer Straftat?
  • Möchten Sie, dass der Täter ermittelt wird?
  • Möchten Sie gegenüber dem Täter strafrechtlich vorgehen?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Darstellung der Handlungsmöglichkeiten
  • Erstatten einer Strafanzeige bzw. Stellen eines Strafantrages
  • Gegebenenfalls im Rahmen einer öffentlichen Klage Nebenklage möglich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Einleiten eines Ermittlungsverfahrens gegen den Täter durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
  • Erhebung der öffentlichen Klage
  • Verurteilung des Täters

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de