Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen das Mittel der Strafanzeige frei.
In Strafverfahren spielen Strafanzeigen und Strafanträge eine zentrale Rolle. Egal ob Sie als Opfer, Zeuge oder Beschuldigter im Fokus stehen – ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie optimal beraten, welche Folgen auf Sie zukommen.
Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten, dies funktioniert in der Regel persönlich oder schriftlich (E-Mail, Brief oder per Fax – zum Teil neuerdings auch online). Angezeigt werden kann jeder Sachverhalt, der für eine Straftat gehalten wird. Die Behörden werden mit der Anzeige zunächst nur über den Verdacht einer Straftat informiert. In der Regel stellt das Opfer die Anzeige, es kann aber auch jeder, der Zeuge einer Straftat wurde oder von einer Straftat weiß, diese zur Anzeige bringen.
Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen und Ermittlungen einzuleiten. Da sich viele Straftaten im privaten Umfeld ereignen, besteht für Staatsanwaltschaft und Polizei in der Anzeige die einzige Möglichkeit, von Straftaten in Kenntnis gesetzt zu werden. Entsprechend angewiesen sind die Behörden darauf, dass Opfer wie Zeugen sie informieren.
Wir beraten Sie, falls Sie eine Strafanzeige stellen möchten und vorab oder anschließend juristische Auskünfte benötigen.