Über Schritte, die Sie bei einer Vorladung unbedingt beachten sollten, informiert Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten haben, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten und der richtigen Vorgehensweise.
Nach Erhalt einer Ladung denken Sie sicher, dass Sie dieser folgen müssten. Hier gilt jedoch, dass Sie als Beschuldigter nicht zur Polizei gehen und auch keine Aussage tätigen müssen. Vor allem sollten Sie jedoch ohne anwaltlichen Rat auf keinen Fall eine Aussage machen. Häufig können Sie nicht erkennen, welche Aussage für Sie als „gut“ oder „schlecht“ zu werten ist und welche möglichen Konsequenzen sich aus der Aussage für Sie ergeben können.
Da es in derartigen Fällen meist eilt, bieten wir Ihnen stets auch kurzfristig Termine mit einem unserer Strafverteidiger in Nürnberg zur Beratung an.